Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.13
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.
Übertragung der Aktuellen Stunde
durch FREIRAD, Übertragung des
Livestreams und Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
h)
Ich beantrage, als Nachtrag nachstehend
angeführten Punkt auf die Tagesordnung zu
nehmen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
v)
Bgm. Willi: Ich bedanke mich bei Freies
Radio Innsbruck (FREIRAD) für die Übertragung der aktuellen Stunde.
Wir werden neben dem Livestream auch bis
17:00 Uhr die Sitzung mittels Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung übertragen.
Dafür allen Beteiligten einen herzlichen
Dank von dieser Stelle aus.
3.
Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2023 (2. Sitzung)
Bgm. Willi: Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2023
wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates
übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
4.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt der Tagesordnung abgesetzt wird:
GR-Sitzung 13.07.2023
Waltherpark, öffentliche WC-Anlage,
Grundsatz- und Durchführungsbeschluss
Novellierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IbkStadtr), Änderungsvorschlag gemäß § 89 IbkStadtr
Änderungswunsch der Stadt Innsbruck
zum Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz in Ergänzung zum Änderungsvorschlag zum Stadtrecht
Änderungswünsche der Stadt Innsbruck zum Tiroler Gemeinde-Bezügegesetz 1998 in Ergänzung zum Änderungsvorschlag zum Stadtrecht
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte bzw. den Nachtrag zur Tagesordnung einen Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung sowie vorstehend angeführter Punkt als Nachtrag zur Tagesordnung werden genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 5., Anträge des Stadtsenates:
g)
Geviert Salurner Straße 15 - Aufwertung und Weiterentwicklung; Tourist
Center Hotelbau GmbH & Co KG - Beteiligung der Stadt Innsbruck
Zu Punkt 13., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
qu) Grundeigentümer in Hötting, Bebauungsplanänderung
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführter
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.