Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.98
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wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
60.
MagIbk/49704/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F37, Innenstadt, Bereich Museumstraße 9 und 11, gemäß § 36 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 68 in Verbindung mit
§ 63 TROG 2022 zu beschließen.
GR DI Schweiger: Das, was ich nun sage,
gilt für den Punkt 7. und 8. gleichzeitig. Es
ist mitzubedenken, dass dieses Projekt im
weitesten Sinn etwas mit
zu
tun hat. Ich möchte wissen, ob das im Sinne
dessen geprüft worden ist. Dies unter dem
ganzen Trubel, der sich momentan um
herum abspielt.
Hat man diese beiden Beschlüsse, also den
Flächenwidmungsplan und danach den Bebauungsplan geprüft? Wenn das nicht passiert ist, würde ich um einen Aufschub dieser Beschlussfassungen ersuchen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger:
GR DI Schweiger, was verstehen Sie unter
Aufschub? Beantragen Sie die Absetzung?
GR DI Schweiger: Ich stelle den
Antrag, diese beiden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen, bis zur Klärung, ob
hier Verdachsmomente bestehen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Welche Verdachtsmomente wollen Sie durch einen Gemeinderat geprüft haben? Wir sprechen hier
von einem Flächenwidmungsplan und einem Bebauungsplan.
GR DI Schweiger: Richtig! Von meiner
Liste wurde geschrieben, dass zu prüfen ist,
ob dieses Legat, also der Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan, ohne Prüfung der Sachverhalte in die Beschlussfassung kommt. Mehr soll ich dazu noch nicht
beitragen. (Unruhe im Saal)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Geschäftsordnung! GR DI Schweiger, ich würde Sie
GR-Sitzung 13.07.2023
bitten, konkret zu werden, damit auch wir informiert sind, welche Sachverhalte Sie meinen und wer etwas prüfen soll. Wir sind
beim Thema Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. Ich denke,
dass die entsprechenden Akten durch die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, geprüft wurden.
Welche Sachverhalte meinen Sie? Bitte
werden Sie konkreter.
GR DI Schweiger: Ich kann nur so viel sagen, dass wir das über unsere Liste einbringen werden. Falls es aber zu einem Mehrheitsbeschluss kommen sollte, hat es zumindest von uns einen Einwand dazu gegeben.
GR Mag. Fritz: Ich finde den Einwand völlig
an den Haaren herbeigezogen. Wir sprechen hier über einen Flächenwidmungsund einen Bebauungsplan, also über Verordnungen des Gemeinderates nach dem
Tiroler Raumordnungsgesetz. Zur Debatte
steht weder die Reputation von
, noch allfällige Vermutungen über
steuerliche oder sonstige Probleme, die er
haben mag.
Es geht um ein Bauprojekt, das vom Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) mehrfach
beraten, in einem Wettbewerb entwickelt
und bis zur Bebauungsplanreife in Übereinstimmung mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobiltät und Integration, entwickelt
und detailliert wurde. Es entspricht allen
Vorgaben des Tiroler Raumordnungsgesetzes, und deshalb wird vom Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
die Beschlussfassung über die entsprechenden raumordnungsrechtlichen Verordnungen vorgeschlagen.
Diese stehen zur Debatte und sonst gar
nichts.
GRin Mag.a Seidl: Auch ich finde, dass das
ein seltsamer Zugang ist, da wir hier die Änderung eines Bebauungsplanes beschließen. Das Projekt ist schon sehr lange in der
Besprechung. Grundsätzlich sollte uns egal
sein, von wem das Grundstück und der Bebauungsplan sind. Ich hätte das sowieso
gerne anonymisiert, es ist aber sehr einfach
herauszufinden.
Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie die
Schlagzeile der Liste Fritz in der Tiroler Ta-