Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.100
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fiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Panic und GR Kunst,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
Mehrheitsbbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT, StRin Mag.a Mayr und
GR Mag. Plach, 11 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.07.2023 wird angenommen.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
29.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
62.
MagIbk/60635/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B48, Höttinger Au, Bereich
Exlgasse 24 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B12 und
HA-B12/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 64 TROG 2022 zu beschließen.
Es geht hier um ein größeres Gewerbegebiet in der Exlgasse. Manche haben es vielleicht im Vorbeifahren schon gesehen. Es
befindet sich direkt neben dem Tyrolia-Gebäude. Man sieht, wie schnell die Baustelle
voranschreitet. Deshalb war jetzt Eile geboten. Es hat sich ergeben, dass es sehr sinnvoll und zielführend wäre, noch einen Stock
in Leichtbauweise aus Holz draufzusetzen,
wenn wir von bodensparendem Bauen sprechen.
Das tut dem Gebäude auch optisch sehr
gut, wie wir heute in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte befunden haben. Deswegen
hat man dieses Projekt befürwortet. Sehr
viele namhafte Unternehmen kommen dort
hinein und liefern damit einen großen Beitrag zum Kommunalsteueraufkommen der
Stadt Innsbruck. Dadurch ist ein öffentlicher
Mehrwert gegeben.
63.
MagIbk/35155/SP-FW-PR/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25, Pradl, Bereich
Egerdachstraße 34, Gp. 1386 KG
Pradl, 2. Entwurf, gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 12 Stellungnahmen zum ersten
Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. PR-F25 eingegangen. Eine davon mit
insgesamt 132 Unterschriften. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei. Die
Stellungnahmen und der zweite Entwurf
wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte beraten.
Die eingebrachten Stellungnahmen haben
keine relevanten neuen Aspekte hervorgebracht, die zu Änderungen des Flächenwidmungsplanes führen sollten. Zwischenzeitlich ist es allerdings zu einer Änderung des
Projektes für die Bebauung des ersten Bauabschnitts gekommen, bei der die innere
Anordnung der Kindergartenflächen neu organisiert wurde. Dies bedingt eine Anpassung des Flächenwidmungsplanes, welche
im vorliegenden zweiten Entwurf abgebildet
ist.
Es wird vorgeschlagen, die Auflage des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F25, zweiter
Entwurf, zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (Stimmenthaltung
von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, 1 Stimme; gegen GRin Dengg und
GR Kunst, 2 Stimmen),
die Auflage des oben genannten Entwurfes
gemäß § 68 in Verbindung mit § 63
TROG 2022 zu beschließen.
Ein Erlassungsbeschluss kann erst in Aussicht gestellt werden, wenn die Absicherung
GR-Sitzung 13.07.2023