Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.160

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Berechnungsmodell
o Für die Aktuelle Stunde ist eine Stunde Redezeit gemäß GO § 16(4) vorgesehen. 50% der Redezeit sind zu gleichen Teilen
Gemeinderatsparteien zuzuweisen. Hat sich eine Gemeinderatspartei im Zuge der Periode gespalten, so ist die Sockelzeit aliquot
der Anzahl der Mandatare aufzuteilen. Die zweiten 50% werden durch die Anzahl der 40 Mandatare dividiert und mit der Anzahl
der Mandatare einer Gemeinderatspartei oder „Abspaltung“ multipliziert. Alle weiteren Redezeiten werden analog zur Regelung
bei der Aktuellen Stunde berechnet



Regelung für die Behandlung von Dringenden Anträgen und Anträgen:
o Es gilt eine Redezeitbeschränkung für diesen Tagesordnungspunkt
o Die Antragssteller erhalten für das Referieren der selbst eingebrachten Anträge bzw. Dringenden Anträge jeweils 1,5 Minuten
zusätzlich.
o Der/Die im Vorfeld festgelegte Ressortführende erhält ebenfalls 1,5 Minuten zusätzlich, um auf den Antrag außerhalb der Redezeit
reagieren zu können.



Folgende Sonderregelungen bestehen:
o Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, Berichterstattungen des Bürgermeisters oder der Ausschussvorsitzenden fallen nicht unter
die Redezeitbeschränkung.
o Durch die Koppelung von ÖVP und TSB wird dem Seniorenbund die Sockelzeit zugeschlagen, die Redezeit als Mandatar hingegen
dem Klub der ÖVP. Daher kann der Seniorenbund auch die Redezeit der ÖVP konsumieren.
o Verlässt ein Mitglied einer gespaltenen Gemeinderatspartei während der Sitzung den Gemeinderat, so verfallen allfällig
verbleibende Zeiten. Ist bereits einen Tag vor der Sitzung die Abwesenheit bekannt, wird der Redezeitvorschlag entsprechend
angepasst.

Vorschlag Redezeit GR 13.07.2023

Fassung vom 13.07./07:20

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