Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf

- S.231

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(zu Punkt 77.10)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

15. Juni 2023

G~iR-A-tl-1u3/ ?o 21

Geschäftsstelle für Gemeinaerat unoStadtsenat

Mobil-Telefon: +43 660 2771314
E-Mail: dejan.lukovic@gruene.at

Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der lnnsbrucker Grünen

Innsbruck, 15.06.2023

RESO LUTI ONSANTRAG

Einforderung einer Verordnung nach dem Bodenbeschaffungsgesetz zur Bekämpfung des
quantitativen Wohnungsfehlbestandes in Innsbruck

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat bekräftigt nochmals seinen Beschluss vom 14.07.2022 zur Feststellung eines
quantitativen Wohnungsfehlbestandes in Innsbruck und fordert die Landesregierung sowie den Landtag
auf, endlich eine dazu passende Verordnung entsprechend dem Bodenbeschaffungsgesetztes zu
verlautbaren. Der Bürgermeister wird damit beauftragt dementsprechende Gespräche mit dem Land Tirol
zu führen.

Begründung:
In seiner Sitzung vom 14.07.2022 beschloss der Gemeinderat, einen Antrag an das Land Tirol zu richten,
um einen quantitativen Wohnungsbedarf gemäß § 4 Bodenbeschaffungsgesetz in der Stadtgemeinde
Innsbruck festzustellen. Daraufhin wurde beim Land Tirol beantragt, eine Verordnung nach § 5 Abs. 2
Bodenbeschaffungsgesetz zu erlassen, damit die Bestimmungen des Bodenbeschaffungsgesetzes in der
Stadtgemeinde Innsbruck zur Anwendung gelangen. Seither gab es jedoch noch keine entsprechende
Verordnung vonseiten des Landes Tirol, weshalb dieses nochmals gesondert aufgefordert werden soll,
diese Verordnung kundzutun.

Bedeckung:
Für die Resolution und die folgenden Gespräche sind keine finanziellen Bedeckungen von Nöten.

Dejan Lukovic, BA MA MA

Die lnnsbrucker Grünen• Maria-Theresien-Straße 18/1 • 6020 Innsbruck• +43 512 53601330