Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.297
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(zu Punkt 80.7)
GRin Maria-Magdalena Trinkl
StR Rudi Federspiel
1. Vbgm. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
tmagistrat Innsbruck
eingelangt am
GRin Astrid Denz
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13. Juli 2023
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GRin Beatrix Klaus
Innsbruck, am 10.07.2023
Anfrage
betreffend den Leerstand von Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern
sowie jenen die der städtischen Vergabe unterliegen
Laut dem Leerstandsmonitoring der Stadt Innsbruck stehen 3.071 Wohnungen leer. Damit
lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8, 7 Prozent errechnen
(-0,4 Prozentpunkte zum Jänner 2023). Von den 3.071 leerstehenden Wohnungen steht der
größte Teil, nämlich 2.366 Wohnungen bzw. 77 Prozent, seit mindestens einem Jahr
leer. 3.071 Wohnungen entsprechen in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils
Saggen. 100 der 776 der im Jahr 2022 finalisierten Wohneinheiten bzw. 12,9 Prozent
standen zum Auswertungszeitpunkt seit einem halben Jahr durchgehend leer. Von den 100
leerstehenden Wohnungen entfallen neun auf gemeinnützige Bauträger und 22 auf
Privatpersonen als Bauträger. Die restlichen 69 Wohnungen weisen einen gewerblichen
Bauträger auf.
Aufgrund dessen ergehen an den Bürgermeister folgende Fragen um deren Beantwortung
ersucht wird:
1. Werden im Leerstandsmonitoring der Stadt Innsbruck Wohnungen von
gemeinnützigen Bauträgern erfasst?
a. Wenn ja, von welchen gemeinützigen Bauträgern?
2. Sollten Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern wie zB der NHT oder IIG erfasst
sein, wie viele von diesen Wohnungen stehen zum Stichtag 31.07.2023 leer?
3. Wie lange stehen die unter Frage 2 angeführten Wohnungen bereits leer (anführen
von Zeitdauer des Leerstandes)?
4. Wird für die allenfalls mindestens 6 Monate leerstehenden Wohnungen von
gemeinnützigen Bauträgern eine Leerstandsabgabe durch die Stadt Innsbruck
eingehoben?
a. Wenn ja, bei wie vielen Wohnungen ist das der Fall?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden
Wohnungen
die
der
städtischen
Vergabe
unterliegen
vom
Leerstandsmonitoring erfasst?
a. Wenn ja, wie viele Wohnungen die der städtischen Vergabe unterliegen
stehen mit Stichtag 31.07.2023 leer?
1
(J)