Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.310
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INNSBRUCK
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E-Mail: Ursula.Schwarzt@magibk.at
StRin Mag. 3 Uschi Schwarzl
hinausgehen, ist nichtzulässig.
(3) Der Antrag gemäßAbs. 1 hat auf eine bestimmte Dauer der Zurverfügungstellung zu
lauten, die vier Jahre nicht unterschreiten und acht Jahre nicht überschreiten darf. Mit Ablauf
der Dauer der Zurverfügungstellung ist das Jobrad der Dienstbehörde zurückzustellen. Die
Zurverfügungstellung ist von der Dienstbehörde vorzeitig zu widerrufen, wenn die
VoraussetzungengemäßAbs. 2 dafürnicht mehrgegeben sind.
(4) Die Beamtin oder der Beamte hat einen Aufwandsbeitrag für die persönliche Nutzung zu
entrichten, der die Hälfte des AufwandsfürdieAnschaffungdes Jobrads und die Hälfte des
voraussichtlichenAufwandsfürdessen Instandhaltung umfasst. Die Dienstbehördehat den
Aufwandsbeitraggleichmäßigauf die Monate derausgesprochenen Dauerder
Zurverfügungstellungzu verteilen und den monatlichen Aufwandsbeitragdurch
Verminderung der Bruttomonatsbezüge für die Dauer der tatsächlichen Zurverfügungstellung
hereinzubringen (Gehaltsumwandlung). Die Verminderunggilt als Umwandlung
überi(ollektiwertraglichgewährterBruttobezüge.
(5) Die Beamtin oder der Beamte hat das Jobrad auch außerhalb der dienstlichen Nutzung
sachgemäß und rechtstreu handzuhaben sowie angemessen vor dem Zugriff Unberechtigter
zu schützen. Sie oder er haftet widrigenfallsnach den Vorschriften des bürgerlichenRechts
fürdie dem Dienstgebererwachsenden Schäden."
Eine gleichartige Regelung sollte auch im Dienstrechtder Landeshauptstadt
Innsbruck (und eigentlich auch für Land Tirol und Gemeinden) geschaffen werden.
Umweltfreundliche Mobilität ist ein bereits stark praktiziertesAnliegen der städtischen
Mitarbeiterinnen (siehe unten) günstige (E-)Rad Leasing-/Kaufmöglichkeiten rangieren bei
den Wünschen ganz oben und sollte daher ohne steuerliche Nachteile für die
Mitarbeiter:innen auch ein Jobradangebotermöglichtwerden.
Wenn vom/von derArbeitgeber:in ein Jobrad etwa in Form von Leasing zur Verfügung
gestellt wird und die Möglichkeitder Gehaltsumwandlung gewähltwird, dann hat das fürdie
Arbeitnehmerlnnen steuerliche Vorteile. Für das Jobrad fallen weder Sachbezug noch
Mehrwertsteuer an. Damit sinkt die Lohnsteuer (nicht jedoch die
Sozialversicherungsbeiträge)und dieArbeitnehmer:innen profitieren von einem
hochwertigen Dienstrad, auch in Form eines Mountain- oder E-Bikes.
Bedeckung: Keine Bedeckung notwendig.
Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl
Die Innsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße18/1 "6020 Innsbruck
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