Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-07-13-GR-Protokoll.pdf
- S.339
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(zu Punkt 81.24)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
13. Juli 2023^ J
^^^-Wl/f^^21
Geschäftsstelle fürGemeiride"ratund S
121/2023
ANTRAG
des Gemeinderates Thomas Mayer
betreffend:
Anwohnerparkkarte trotz vorhandenem Tiefgaragenplatz
für finanziell schwächer gestellte Bewohner in der Andechsstraße 59-63
Der Gemeinderat wolle beschließen:
"Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass Bewohner der Häuser Andechsstraße 59-63, die
derzeit über einen Anwohnerparkplatz verfügen, auch künftig - wenn sie das wünschen - einen
Anwohnerparkplatz erhalten. Im Zuge einer Nachverdichtung plant die NHT bei den sogenannten
Sternhochhäusern in der Andechsstraße 59-63, auch eine Tiefgarage neu zu errichten. Weil es dann
Parkplätze in derTiefgaragegibt, würdendie Bewohner in derAndechsstraße59-63 nachgeltender
Richtlinie zur Anwohnerparkkarte keinen Anwohnerparkplatz mehr erhalten. Das trifft besonders
finanziell schwächer gestellte Bewohner, zumal ein Parkplatz in der Tiefgarage ein Vielfaches von
einem Anwohnerparkplatz kostet. Fürdiese Menschen soll es künftigeineAusnahme geben."
Begründung:
Die Bewohner und Bewohnerinnen der Häuser Andechsstraße 59-63 verfügen zum Teil über
Außenparkplätze neben denjeweiligen Häusern. Diemonatlichen Mieten fürdieStellplätze sind nicht
einheitlich, betragenjedoch zwischen Euro 50,- und Euro 70,-. Werden diese Flächenüberbautund
unter den nachverdichteten Gebäuden Tiefgaragenplätze errichtet, so beträgt die monatliche Miete
laut Auskunft der NHT bei der Mieterversammlung vom 5. Juli 2023 Euro 120, -.
Viele der Mieter leben von einer geringen Pension und können sich eine Mietsteigerung von bis zu
Euro 840, -jährlich beim Parkplatz nicht leisten. Durch die Nachverdichtung und die dann vorhandenen
Tiefgaragen werden die dortigen Mieter sozusagen gezwungen diese Mieterhöhung hinzunehmen, da
sie keinen Anspruch aufAnwohnerparkkarten mehr haben.
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