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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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-8-

25.

MagIbk/62308/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. IBK-OE2.18,
Berichtigung in zwei Teilbereichen:
A: Höttinger Au, Teilbereiche der
Grundstücke 1658/3 und 1658/4,
KG Hötting
B: Wilten, Teilbereiche Hohlweg 8,
Brennerstraße 15a und 19, KG
Wilten (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 67 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst,
wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
26.

MagIbk/57299/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B66, Innenstadt, Bereich Museumstraße 1 und 3 und
nördlich angrenzender Bereich,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 3 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 12.10.2023

27.

MagIbk/58351/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B67, Innenstadt, Bereich Wilhelm-Greil-Straße 7, Museumstraße 20 (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. IN-B27 und
Nr. IN-B58), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen StRin
Mag.a Mayr und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
28.

MagIbk/57750/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B68, Innenstadt, Bereich Anichstraße 5 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. INB2_4E), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ALI, 1 Stimme; gegen StRin Mag.a Mayr
und GR Mag. Plach, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
29.

MagIbk/61495/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F35, Hötting, Bereich Frau-Hitt-Straße 14, gemäß
§ 36 TROG 2022

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.