Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.73
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 25.05.2023 haben GR Appler und MitunterzeichnerInnen
beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Innsbrucker Gemeinderat wolle beschließen:
Der Bürgermeister Georg Willi wird aufgefordert, analog zum Beschluss des Tiroler Landtages,
an den Bund heranzutreten, um zu überprüfen, ob das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung
und das Demonstrationsrecht durch die Aktionen der KlimakleberInnen überzogen ausgenützt
werden. Weiteres soll geprüft werden, ob der Strafrahmen im Verwaltungsstrafrecht in diesem
Zusammenhang verhältnismäßig ist oder gesetzliche Änderungen notwendig sind."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 15.06.2023 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Daraufhin erging mit 26.06.2023 ein Schreiben von Bgm. Willi an Bundeskanzler, Vizekanzler und
den Bundesminister für Inneres mit der Bitte um Prüfung des gegenständlichen Ansinnens.
Per Schreiben vom 07.07.2023 erfolgte die Rückäußerung des Bundesministeriums für Inneres,
welches sich als mit der Vollziehung des Versammlungsgesetzes betraute Behörde für die Thematik zuständig erklärt.
Es wird betont, dass es sich bei der Freiheit der Meinungsäußerung sowie der Versammlungsfreiheit um besonders bedeutende Grundrechte der im Verfassungsrang stehenden Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) handelt. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen gesetzlich vorgesehen und zum Schutz bestimmter Rechtsgüter notwendig sein. Die diesbezüglich
umfangreiche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs ist Orientierungsmaßstab für die Behörden.
Diese spricht davon, dass Beschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit restriktiv
auszulegen sind.
Auch eine Strafverschärfung im Versammlungsgesetz müsste einer Verhältnismäßigkeitsprüfung
im Hinblick auf Eingriffe in dieses Grundrecht standhalten.
Abschließend wird versichert, dass der Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Versammlungsrechtes bereits intensiv geführt wurde, gleichzeitig aber natürlich immer auch der hohe Stellenwert dieses Grundrechts bedacht werden muss.
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