Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.116
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(zu Punkt 44.21)
GERECHTES INNSBRUCK
GEMEINDERATSFRAKTION
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DIE UNBESTECHLICHEN GERECHTES www.gerechtes-innsbruck.at
Rathaus- Maria-Theresien -Straße 18 /A-6020 Innsbruck
Stadtmagistrat lnnsbrud<
eingelangtam
J 3. Juli 2023 _
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Geschäftsstellefur"GemeinderatundStadtsenat
Innsbruck, am 11.07. 2023
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
a) die Stadt Innsbruck richtet für die kommende Wahlperiode in der Höhe von mindestens
2 Millionen Euro einen Baustellen - Entschädigungsfond für Unternehmerinnen und Unternehmer ein, welche aufgrund von Baustellen der Stadt Innsbruck Umsatzeinbußen zu
verzeichnen haben.
b) Die Kriterien für den Baustellen - Entschädigungsfonds sollen gemeinsam mit den
zuständigen Abteilungen im Stadtmagistrat und gemeinderätlichen Gremien beraten und
beschlossen werden. An den Beratungen und an der Ausarbeitung der Kriterien sollen die
Interessensvertretungen von Wirtschaftstreibendenteilnehmen.
c) der Baustellen - Entschädigungsfonds soll bereits anteilsmäßig im kommenden Budget
(Haushaltsplan) 2024 berücksichtigtwerden.
Begründung:
Seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, stellen Baustellen der Stadt Innsbruck große
wirtschaftliche Herausfordemngen für die heimische Wirtschaft dar. Die mit den Baustellen
verbundenen Umsatzeinbußen haben die Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihre Kosten
zu übernehmen - selbst auf die Gefahr hin Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen bzw.
vielleicht überhaupt den Betrieb schließen zu müssen. Baustellen dauern auch oftmals - im
Gegensatz zu anderen Städten - wo man daran interessiert ist die Dauer der Baustelle zeitlich
maximal zu verkürzen- sehr lange, wie einige Beispiele - eindrucksvoll beweisen. Auch trägt die
mangelnde Baustellenkoordination immer öfter dazu bei, dass Wirtschaftstreibende massive
Umsatzeinbußenerieiden, obwohl sie nichts dafürkönnen. Entschädigungszahlungengibt es für
die Wirtschaftstreibenden keine, wenn überhaupt nur in einem sehr geringen Ausmaß, da
offensichtlich für Unternehmerinnen und Unternehmer, welche wesentlich zum Wohlstand in der
Stadt beitragen und Arbeitsplätze schaffen, diesbezüglich kein Geld vorhanden ist. Das in Zeiten,
wo auch die Wirtschaft mit Teuerungen und steigenden Mieten zu kämpfen hat. Dem gilt es als
Stadt Innsbruck längst überfällig entgegenzusteuem. Aus diesem Grund soll für die kommende
Wahlperiode eine Baustellen-Entschädigungsfond für Unternehmerinnen und Unternehmer von
mindestens 2 Millionen Euro für Unternehmerinnen und Unternehmer, welche aufgrund von
Baustellen der Stadt Innsbruck Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben., eingerichtet werden. Die
Kriterien für den Baustellen-Entschädigungsfonds sollen gemeinsam mit den zuständigen
Abteilungen im Stadtmagistrat und gemeinderätlichen Gremien beraten und beschlossen werden.
An den Beratungen und an der Ausarbeitung der Kriterien sollen die Interessensvertretungen von
Wirtschaftstreibenden teilnehmen. Der Baustellen-Entschädigungsfonds soll bereits anteilsmäßig
im kommenden Budget (Haushaltsplan) berücksichtigtwerden.
Bedeckung: Aus dem laufenden Budget
Gerald Depaoli, Gemeinderat
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