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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.22

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Beteiligungen von € 1.118.409,00 sowie bei 411000 Maßnahmen der
allgemeinen Sozialhilfe von € 712.695,33 aus.
Beim Ansatz Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, welcher in der
Anordnungsberechtigung des Amtes für Schule und Bildung liegt, wurden
im Finanzjahr 2022 im Vergleich zu den präliminierten Voranschlagswerten zusätzliche Transfererträge von € 1.923.747,71 (395,91 %) erzielt.
Beispielsweise für die Digitalisierungsoffensive in den städtischen
Mittelschulen und Volksschulen Förderungen in Höhe von € 151.550,00.
Für den Ausbau ganztägiger Schulformen wurden Mittel aus dem
Bildungsinvestitionsgesetz für das Schuljahr 2021/2022 in Höhe von
€ 852.094,53 gewährt. Zudem wurden Fördergelder von € 396.829,00 zur
Sanierung mehrerer Pflichtschulen vereinnahmt. Darüber hinaus hat die
Stadt Innsbruck für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „100
Schulen – 1000 Chancen“ im Jahr 2022 Fördermittel für Sachmittel (ITAusstattung, Lernmaterialien, Mobiliar-Ausstattung, Bauvorhaben) und
Dienstleistungen pro beteiligter Schule von insgesamt € 386.370,00
erhalten. Des Weiteren hat das Land Tirol der Stadt Innsbruck als
Schulerhalter eine Bedarfszuweisung von € 478.899,00 zur Bedeckung
der im Finanzjahr 2022 angefallenen Mehrkosten überwiesen.
Im Bereich Beteiligungen hat die Stadt Innsbruck für den Entfall des
Steuervorteils aus dem nicht umgesetzten „Querverbundkreis TIWAG“ für
das Jahr 2021 einen finanziellen Ausgleich in Höhe von € 1.118.409,00
vom Amt der Tiroler Landesregierung vereinnahmt.
Im Bereich Kindergärten hat die Stadt Innsbruck gegenüber den
Voranschlagswerten 2022 um mehr als € 1.108.788,95 (bzw. 27,04 %) an
Förderungen für den Ausbau des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG für
die Elementarpädagogik, für den quantitativen und qualitativen Ausbau
des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes, für die Ausstattung
zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie für die Sprachförderung vom Land Tirol erhalten.
Im Vergleich zu den präliminierten Voranschlagswerten 2022 wurde beim
Ansatz Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe eine positive Abweichung
von € 712.695,33 festgestellt. Der Gemeindebeitrag zu den
Aufwendungen nach dem Tiroler Grundversorgungsgesetz für das Jahr
2021 betrug gemäß Endabrechnung € 746.318,00. Dieser Betrag wurde
allerdings zur Gänze mit den vom Land Tirol zugewiesenen Strafgeldern
abgedeckt und gegenverrechnet. Diese Strafgelder wurden auf der
betreffenden Haushaltsstelle 2/411000+861000 vereinnahmt. Auf dieser
Haushaltstelle wurden ebenfalls die seitens des Landes Tirol zur
Verfügung gestellten Strafgeldeinnahmen in Höhe von € 316.377,33 für
die Abdeckung des städtischen Aufwandes an Hilfeleistungen der stationären Pflege (Wohn- und Pflegheime) kontiert.
Kapitaltransfers aus
Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel

Anhang

Im Jahr 2022 hat das Land Tirol GAF Bedarfszuweisungen im
Gesamtausmaß von € 10.500.000,00, einen Betrag von € 300.000,00 für
das Infrastrukturprogramm 2020-2024 sowie eine Bedarfszuweisung für
die Sanierung der Räumlichkeiten der Alpenkonvention von € 129.500,00
an die Stadt Innsbruck angewiesen.

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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