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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.33

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Erträge aus eigenen
Abgaben, aus
Gebühren für die
Benützung von
Gemeindeeinrichtungen
und aus Ertragsanteilen

Die Summen der in weiterer Folge behandelten Erträge aus eigenen
Abgaben, Gebühren und Ertragsanteilen im Vergleich zum Präliminare
des betreffenden Finanzjahres waren im Ergebnishaushalt für das Jahr
2022 wie folgt dargestellt:

Wie aus der Tabelle hervorgeht, lagen die in Rede stehenden im
Rechnungsabschlussentwurf 2022 ausgewiesenen Mittelaufbringungen
weitgehend über den präliminierten Werten.
Zur Voranschlagshöhe „Interessentenbeitrag Gehsteigabgabe“ in Höhe
von rd. € 1,0 Mio. stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich hierbei
um das für das Finanzjahr 2022 präliminierte Gehwegreinigungsentgelt
handelte. Das Budget für letztgenannte Einnahmen wurde
irrtümlicherweise auf dem UA 920 – Ausschließliche Gemeindeabgaben
anstelle auf dem UA 814 – Straßenreinigung erfasst. Die Einnahmen aus
diesem Titel beliefen sich auf rd. € 1,8 Mio. und sind auf dem hierfür
vorgesehenen Unterabschnitt verbucht worden.
4.3.1 Erträge aus eigenen Abgaben
Gesetzliche
Grundlage

Anhang

Zu den ausschließlichen Gemeindeabgaben gemäß FAG 2017 gehörten
die Grund- und Kommunalsteuer, die Zweitwohnsitzabgabe, die
Lustbarkeitsabgabe (Vergnügungssteuer) ohne Zweckwidmung des
Ertrages, Abgaben für das Halten von Tieren, Abgaben von freiwilligen
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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