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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.39

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4.4 Rücklagen
Rechtliche
Grundlagen

Mit den Bestimmungen der VRV 2015 wurde das System der
Haushaltsrücklagen geändert. Demnach waren Haushaltsrücklagen aus
Zuweisungen vom Nettoergebnis zu bilden und auf der Passivseite der
Vermögensrechnung gesondert auszuweisen. Die „entsprechenden
Zahlungsmittelreserven
waren
auf
der
Aktivseite
der
Vermögensrechnung unter den liquiden Mitteln“ anzuführen. Darüber
hinaus waren Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven in einem
eigenen Nachweis (Anlage 6b) des jeweiligen Rechnungsabschlusses
darzustellen.
Gemäß den Bestimmungen des IStR hat die Stadt Innsbruck zur
Sicherung der Liquidität, soweit es die finanzielle Lage gestattet, eine
Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen.
Diese war gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung auszuweisen
und ertragbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen. Zudem
durfte sie nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Des Weiteren war der Kassenabschluss, aus dem eine detaillierte
Übersicht jeder einzelnen Position der liquiden Mittel zum Ende des
Rechnungsjahres hervorgeht, als Teil des Rechnungsabschlusses
gesondert auszuweisen. Darin waren u.a. Zahlungsmittelreserven
darzustellen und in Zahlungsmittelreserven für endfällige Darlehen, für
zweckgebundene
Haushaltsrücklagen
und
für
allgemeine
Haushaltsrücklagen zu unterteilen.

Rücklagenstand
zum 31.12.2022

Den für das Finanzjahr 2022 gültigen bundesgesetzlichen Vorschriften
zufolge war dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über den
Rücklagenstand am Beginn und am Schluss sowie über die
Veränderungen während des betreffenden Finanzjahres anzuschließen.
Hinsichtlich der Zahlungsmittelreserven war insbesondere der Stand
zum 31.12. des Finanzjahres im Vergleich zum Vorjahr abzubilden.
Dementsprechend hat die Stadt Innsbruck zum Ende des Finanzjahres
2022 einen Rücklagenstand in Höhe von insgesamt rd. € 26,2 Mio.
ausgewiesen, welcher sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 13,3 Mio.
erhöht hat.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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