Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.44
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Für das Jahr 2022 waren einschließlich aller Zuweisungen 1.752
Planposten vorgesehen. Im Vergleich zum Jahr 2021 bedeutete dies eine
Aufstockung um 90 Planstellen (plus 5,42 %). Im 5-Jahresvergleich ergab
sich eine Ausweitung um insgesamt 259 Dienstposten oder 17,35 % der
Planstellen. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Dienstposten waren im
Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD),
bei der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck sowie im
Rahmen der Innsbrucker Immobilien GmbH & CoKG (IIG KG) bzw. der
Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) vorgesehen.
Die nicht-ganzjährigen Beschäftigungsverhältnisse sind im Dienstpostenplan nicht umfasst. Dies betrifft u.a. Lehrlinge und Verwaltungspraktikanten. Ferner werden auch Dienstnehmer in der sog. Ruhephase
der Altersteilzeit nicht mehr mit einem Dienstposten hinterlegt.
Nachweis Jahresende – Empfehlung
Gemäß § 71 Abs. 4 lit. c IStR ist in der Rechnungslegung ein Nachweis
zu erbringen, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres
ständig beschäftigten Dienstnehmer den im Dienstpostenplan und
Stellenplan vorgesehenen Dienstposten und Stellen gegenübergestellt
wird.
Dieser zeigt einen Wert beim genehmigten Dienstpostenplan von 1.752
und 1.755 Dienstposten am 31.12.2021.
Im Entwurf des Rechnungsabschlusses war hinsichtlich des Stellenplans
für den Gesamthaushalt vermerkt, dass es sich um eine vorläufige
Aufstellung handelte.
Die Kontrollabteilung empfahl die (endkorrigierten) Daten hinsichtlich des
Stellenplans nachzuliefern bzw. einzuarbeiten.
Im Anhörungsverfahren verwies das Amt für Personalwesen nochmals
auf die EDV-Problematik sowie auf eine Gemeinderatssitzung vom
13.07.2023, in welcher der Dienstpostenplan 2022 nachträglich geändert
wurde.
Nachweis gem. IStR –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung erwähnte nochmals die Bestimmungen des § 71
Abs. 4 IStR, da gemäß lit. b “…ein Nachweis über die Leistungen für
Personal, getrennt nach Mittelverwendungen für Beamte, Vertrags- und
sonstige Bedienstete sowie über die Pensionen und sonstigen
Ruhebezüge…“ zu erstellen ist. Nach dem Dafürhalten der
Kontrollabteilung wurde der stadtrechtlich geforderte Nachweis im
Entwurf des Rechnungsabschlusses nicht erbracht, wenngleich der
geforderte Informationsgehalt aus den vorhandenen Beilagen ersichtlich
war. Die Kontrollabteilung hat diesbezüglich auch das Haushaltswesen
und Controlling der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung kontaktiert.
Die Kontrollabteilung empfahl den beschriebenen Sachverhalt zu klären
und gegebenenfalls die städtischen Regelungen mit der gewählten Praxis
zu synchronisieren.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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