Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.49

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Bei Berücksichtigung der im Jahr 2022 vorgenommenen „Tilgungen“ in
der Höhe von insgesamt € 11.614.372,92 und der Zahlungen für Zinsen
und Nebenkosten im Betrag von € 1.708.543,61 sowie der
Beanspruchung von Neukreditmitteln in einem Ausmaß von
€ 6.700.000,00 lässt sich der im Entwurf des Rechnungsabschlusses
2022 dokumentierte Schuldenstand zum Ende des Jahres 2022 von
€ 164.815.746,94 errechnen.
Neukredit im Jahr
2022 –
Nachfinanzierungstranc
he 2022
hinsichtlich GSBDirektdarlehen

Die Neukreditbeanspruchung im Jahr 2022 im betraglichen Ausmaß von
€ 6.700.000,00 ist jedoch insofern zu relativieren, als damit bestehende
Direktdarlehen der Stadt beim Gestellungsbetrieb zurückbezahlt bzw.
abgedeckt worden sind. In diesem Bereich handelte es sich (wie bereits
in den Vorjahren mit Beträgen von € 7.600.000,00 – Nachfinanzierungstranche 2020 und € 7.200.000,00 – Nachfinanzierungstranche 2021) um
eine Neukreditbeanspruchung bei gleichzeitiger Rückführung von
bestehenden Schulden in Form von Direktdarlehen (also um eine
„Nachfinanzierung“). Die vom GSB beanspruchten Direktdarlehen dienten
seinerzeit der Finanzierung der Neustrukturierungsmaßnahmen am
Patscherkofel durch die Stadt.
Zu dieser Neukreditbeanspruchung des Jahres 2022 lagen die
notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates sowie die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen des Amtes der Tiroler Landesregierung
nach § 78 Abs. 1 IStR vor.

Aushaftung (und
geplante Rückführung)
Direktdarlehen
GSB per 31.12.2022

Zum Stichtag 31.12.2022 belief sich der Schuldenstand betreffend die
Direktdarlehen der Stadt beim Gestellungsbetrieb noch auf
€ 6.000.000,00 (Vorjahr per 31.12.2021: € 12.700.000,00). Die Tilgung
dieser (restlichen) Direktdarlehen war zum Zeitpunkt der Einschau der
Kontrollabteilung für das Jahr 2023 mit einem Betrag von € 6.000.000,00
(Nachfinanzierungstranche 2023) eingeplant.
Zu dieser letzten (vierten) Nachfinanzierungstranche im Hinblick auf die
GSB-Direktdarlehen folgte der Gemeinderat im Zusammenhang mit der
geplanten Darlehensbeanspruchung zuletzt mit Beschluss vom
25.05.2023 der Empfehlung des städtischen Finanzbeirates. Dies
insofern, dass sowohl der Zeitpunkt als auch das betragliche Ausmaß der
Kreditzuzählung je nach Liquiditätslage im Jahresverlauf 2023
auszurichten sind. Im Vorlagebericht der MA IV vom 08.05.2023 war
angeführt, dass „bei derzeitiger Liquiditätslage“ auch eine teilweise oder
gänzliche Eigenfinanzierung vorstellbar wäre.

Pro-Kopf-Verschuldung

Anhang

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2021 bis 31.12.2022 ist der
Schuldenstand somit um € 4.914.372,92 – das entspricht 2,90 % –
reduziert worden. Analog dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung
von € 1.284,91 Ende des Jahres 2021 auf € 1.258,39 per Ende des
Jahres 2022 verringert.

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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