Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.52
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Darlehen über € 7.500.000,00 ebenfalls endfällig im Jahr 2040 (20-jährige
Laufzeit) zu begleichen.
Erstmaliger Ausweis
einer Zahlungsmittelreserve für
endfällige Darlehen im
Entwurf des RA 2022 –
Empfehlung
In Verbindung mit den endfälligen Darlehen und Krediten stellte die
Kontrollabteilung positiv fest, dass im Entwurf des Rechnungsabschlusses
2022 erstmalig eine „Zahlungsmittelreserve für endfällige Darlehen“ im
Betrag von € 3.000.000,00 ausgewiesen wird. Der Gemeinderat
genehmigte die Bildung dieser Zahlungsmittelreserve mit Beschluss vom
25.04.2023. Damit kam die MA IV als zuständige Fachdienststelle einer
von der Kontrollabteilung bereits mehrfach bei früheren Prüfungen des
(Entwurfs) des städtischen Rechnungsabschlusses formulierten Anregung
teilweise nach. Diese Zahlungsmittelreserve bestand in Form einer
Festgeld-Veranlagung bei einem Bankinstitut.
In Zusammenarbeit mit dem externen Controller des städtischen
Finanzbeirates erarbeitete die MA IV im Jahr 2022 ein Konzept
„Bedienung endfälliger Darlehen“ mit unterschiedlichen Vorsorge- bzw.
Deckungsmöglichkeiten. Zur aktuellen Anfrage der Kontrollabteilung
stellte der Leiter des Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV
ein im März 2023 verfasstes Konzept-Update „Bedienung endfälliger
Darlehen“ bereit. Ergänzend informierte er unter anderem darüber, dass
ein Ansparen über Finanzinstrumente vor dem Hintergrund des stark
gestiegenen Zinsniveaus aus wirtschaftlicher Sicht wieder Sinn mache.
Der Betrag von € 3.000.000,00 entspreche in etwa einer „fiktiven jährlichen
Tilgung“ der im Jahr 2033 endfälligen Darlehen (€ 35,0 Mio. bei 11 Jahren
Restlaufzeit).
Die Kontrollabteilung anerkannte die Bemühungen der MA IV in Richtung
der Bildung von finanziellen Vorsorgen für die Tilgung der endfälligen
Ausleihungen. Gleichzeitig empfahl sie der MA IV, diese Bemühungen
auch in den Folgejahren möglichst aufrecht zu erhalten. Außerdem wären
die Bestrebungen möglichst auch auf die in den Jahren 2035 und 2040
endfällig gestellten Darlehen auszuweiten. Dies unter Berücksichtigung
des Zinsumfeldes sowie der vorherrschenden Ergebnis- und
Liquiditätssituation der Stadt Innsbruck.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme avisierte das Referat
Haushaltswesen und Controlling, dass die MA IV der Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprechen werde. Zudem merkte die Fachdienststelle
an, dass nach Ansicht der MA IV aus wirtschaftlichen Gründen zwischen
dem Beginn einer Finanzveranlagung und dem Fälligkeitsdatum des
endfälligen Darlehens ein Zeitraum von etwa 10 Jahren liegen sollte.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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