Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.61
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Entsprechend den betreffenden Nachweisen wurden für Investitionen in
Sachanlagen € 22.117.047,88 (Vj. € 16.685.642,94) und für diverse
Vorhaben € 34.127.546,34 (Vj. € 28.195.966,98), davon wiederum
Kapitaltransferzahlungen
an
Beteiligungen
€ 26.875.236,34
(Vj. € 20.776.940,90) geleistet.
Das diesbezügliche städtische Finanzierungsvolumen belief sich im Jahr
2022 auf insgesamt € 51.104.417,43 (Vj. € 31.619.477,05). Die
Bedeckung der einzelnen vorstehenden städtischen Vorhaben nach § 51
IStR erfolgte zum einen mit Fremdmitteln und zum anderen mit
Eigenmitteln.
Die Stadt Innsbruck hat im Prüfjahr 2022 (weitere) Kreditmittel im Ausmaß
von € 6.700.0000,00 zur Begleichung der Direktdarlehen beim
Gestellungsbetrieb aufgenommen.
Die städtischen Eigenmittel setzten sich aus mehreren Finanzierungskomponenten wie beispielsweise aus Kapitaltransfers von Bund
(€ 11.588.983,41) und von Ländern (€ 533.025,00) sowie aus GemeindeBedarfszuweisungsmittel (€ 5.553.500,00) zusammen. Des Weiteren
wurde aus dem Überschuss aus der operativen Gebarung ein
Gesamtbetrag in Höhe von € 26.036.774,02 zur Finanzierung von
städtischen Projekten verwendet. Darüber hinaus wurde für das mit GRBeschluss vom 13.10.2021 genehmigte Vorhaben (Stiftungsprofessur
Aktive Mobilität: Bewegung in Freizeit und Alltag) eine zweckgebundene
Haushaltsrücklage (Universitätsrücklage) in Höhe von € 100.000,00
entnommen.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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