Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.65
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Keine Anpassung
der Wertgrenzen
In Hinsicht auf die vom Gemeinderat am 26.02.2009 gemäß § 15 VRV
1997 beschlossene Festsetzung der Wertgrenzen stellte die
Kontrollabteilung im letzten Jahr fest, dass seit diesem Zeitpunkt keine
Wertanpassung erfolgt war. In diesem Zusammenhang wurde an die MA
IV eine Empfehlung ausgesprochen, zu prüfen, ob und in welchem Maße
eine Neufestlegung der Wertgrenzen für wesentliche Abweichungen
zielführend sein könnte.
Die MA IV sah zum damaligen Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur
Anpassung der Wertgrenzen, behielt sich jedoch vor, in den Folgejahren
eine Evaluierung der Wertgrenzen durchzuführen. Die aktuellen Wertgrenzen entsprechen somit weiterhin jenen des Jahres 2009.
Nachhaltige Mobilität
Im Zuge der Einschau wurden für die Kontrollabteilung einige Posten
auffällig, zu deren Erläuterungen von den entsprechenden Dienststellen
teils weitere Angaben und Informationen eingeholt wurden bzw. durch
eigene Recherche erlangt werden konnten.
Die Finanzposition 1.590200 freiwillige Sozialleistungen (GA) des Fonds
011010 Personalwesen weist ein Budget in Höhe von € 80.000,00 für das
Haushaltsprogramm „110_011_NACHH_MOBILITAET“ aus, jedoch keine
Ausgaben. Im Nachweis der Erläuterungen gab die Dienststelle hierzu
lediglich „nicht umgesetzt“ an.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte die Dienststelle mit, dass dieser
Betrag für die nachhaltige Mobilitätsförderung zugunsten städtischer
Mitarbeitender verwendet werden sollte, jedoch keine entsprechenden
Maßnahmen vollzogen wurden.
Kostenersatz für die
Überlassung von
Bediensteten
In der Finanzposition 2.817000 Kostenersatz für die Überlassung von
Bediensteten an Dritte der Fonds 321010 Orchester und 420000
Altenheime kam es zu Über- und Unterschreitungen in Höhe von
€ 1.077.804,67 bzw. - € 266.664,66. In den Erläuterungen wurde hierzu
„Veränderung in der Verbuchungslogik (Darstellung nun ausgaben-/
einnahmenseitig)“ angeführt.
Die Nachfrage der Kontrollabteilung ergab, dass die Kosten sowie die
Refundierung von Personalkosten in der Vergangenheit nur auf ein
Verrechnungskonto gebucht wurden und insofern kein Ausweis der
Aufwände vorgenommen worden war. Seit dem Finanzjahr 2022 erfolge
nunmehr eine ausgaben- und einnahmenseitige Verbuchung der
Aufwendungen und Erstattungen.
Erlöse aus
Veräußerungen
Anhang
Die Finanzposition 2.803000 Veräußerungen von technischen Anlagen,
Fahrzeugen und Maschinen des Fonds 821010 Fuhrpark weist für die
Finanzstelle Straßenbetrieb im Jahr 2022 veranschlagte Erlöse in Höhe
von € 35.000,00 und tatsächliche Erlöse von € 0,00 aus. Den
Erläuterungen war hierzu zu entnehmen, dass das Amt für Straßenbetrieb
keine Fahrzeuge oder Geräte veräußern würde. Die Einsichtnahme der
Kontrollabteilung in die Rechnungsabschlüsse vergangener Jahre zeigte,
dass diese Argumentation lediglich für das Jahr 2022 zutreffend ist.
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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