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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.66

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Kosten für
Treibstoffe Fuhrpark
und Betriebstankstelle

Auf der Finanzposition 1.452000 Treibstoffe (DK) des Fonds 821010
Fuhrpark
wurden
€ 90.000,00
veranschlagt
und
gemäß
Rechnungsabschluss € 348.639,67 verausgabt. In den Erläuterungen
führte das Amt für Straßenbetrieb aus, dass die Überschreitung des
Voranschlages um € 258.639,67 u.a. durch die Fehlbuchung von drei
Rechnungen für Dieselankäufe in Höhe von insgesamt € 153.682,01
zustande kam. Darüber hinaus seien Preiserhöhungen für Treibstoffe für
die Überschreitung des Voranschlags verantwortlich.
Auf Nachfrage der Kontrollabteilung teilte die Dienststelle mit, dass die
entsprechende Verbuchung auf den Fonds 821110 Betriebstankstelle
vorzunehmen gewesen wäre. Die Kontrollabteilung konnte diese
Ausführungen verifizieren, merkt jedoch ergänzend an, dass bei korrekter
Verbuchung der drei Rechnungspositionen im Fonds 821110
Betriebstankstelle anstelle einer Unterschreitung des Voranschlags von
€ 19.586,40 eine Überschreitung im Umfang von € 133.825,61 bzw.
38,46 % eingetreten wäre.
Die weitere stichprobenhaft geführte Einschau in den Nachweis der
Erläuterungen blieb ohne wesentliche Auffälligkeiten.
7 Vermögensrechnung

Aufbau der
Vermögensrechnung

Die Vermögensrechnung ist gemäß § 18 VRV 2015 in
• Vermögen,
• Sonderposten erhaltene Investitionszuschüsse,
• Fremdmittel und
• Nettovermögen (Ausgleichsposten) zu gliedern.

Vermögen und
Fremdmittel

Das Vermögen sowie die Fremdmittel sind jeweils getrennt als
kurzfristige(s) bzw. langfristige(s) Vermögen bzw. Fremdmittel auszuweisen.

Ausweis des
Nettovermögens

Der Ausweis des Nettovermögens ist zumindest auf den Saldo der
Eröffnungsbilanz, das kumulierte Nettoergebnis, die Haushaltsrücklagen,
die Neubewertungsrücklagen und die Fremdwährungsumrechnungsrücklagen aufzugliedern.

Wirtschaftliches
Eigentum

Gemäß § 19 VRV 2015 sind die Vermögenswerte dann im
Vermögenshaushalt zu erfassen, wenn die Stadt zumindest
wirtschaftliches Eigentum daran erworben hat. Wirtschaftliches Eigentum
liegt vor, wenn die Stadt wirtschaftlich wie ein Eigentümer über eine
Sache herrscht, indem sie diese besitzt, gebraucht, die Verfügungsmacht
darüber ausübt und das Risiko ihres Verlustes sowie ihrer Zerstörung
trägt.

Erfassung von Zuund Abgängen, Wert
und Wertveränderungen

Die Vermögensbestandteile sind in der Anlagenbuchhaltung systematisch
zu erfassen, wobei der Bestand sowie die Zu- und Abgänge nach Wert
und Wertveränderung (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
Abschreibung und Buchwert) nachzuweisen sind.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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