Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.75
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Zugang 2022
Für das Haushaltsjahr 2022 konnte die Kontrollabteilung einen Zugang in
Höhe von € 61.284,85 in Verbindung mit diversen Hundetrinkbrunnen
feststellen.
Verbuchung –
Empfehlung
Nach Ansicht der Kontrollabteilung sieht der Kontierungsleitfaden der
Plattform für öffentliches Rechnungswesen für Brunnen dieser Art eine
Verbuchung in der Gruppe Sonstige Grundstückseinrichtungen – Bestand
der UK Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur vor.
Folglich hat die Kontrollabteilung eine entsprechende Empfehlung zur
Umbuchung an die MA IV ausgesprochen. Das Referat
Vermögensrechnung des Amtes für Rechnungswesen teilte im
Anhörungsverfahren mit, die Empfehlung der Kontrollabteilung umgehend
umgesetzt zu haben.
Wertberichtigungen
Unter Berücksichtigung einer linearen Abschreibung über 33 Jahre ergibt
sich zum 31.12.2022 eine Wertberichtigung von insgesamt € 162.867,96.
Die Unterklasse Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen wies somit
zum 31.12.2022 ein Vermögen von € 326.516,89 aus.
Nach Berücksichtigung der empfohlenen Umbuchung würde sich die
Wertberichtigung mit € 161.939,40 und ein Buchwert in Höhe von
€ 266.160,60 ergeben.
7.1.4 Sonderanlagen
Definition von
Sonderanlagen
Für die Unterklasse Sonderanlagen findet sich in der VRV 2015 keine
Definition. Sie kann jedoch als Auffangtatbestand für ortsfeste Anlagen,
die in keine der beiden Kategorien Grundstückseinrichtungen oder
Technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen fallen, betrachtet
werden.
Zugänge 2022
Im Jahr 2022 wurden drei Zugänge im Gesamtwert von € 71.197,93
verbucht.
Sonderanlagen Wertberichtigung und
Buchwert zum
31.12.2022
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 weist in der Gruppe
Sonderanlagen - Bestand zehn Anlagen mit einem Gesamtbuchwert von
€ 556.674,90 aus.
Dieser ergibt sich aus den Anschaffungskosten in Höhe von € 593.104,79
und Berücksichtigung der linearen Abschreibung, welche in Abhängigkeit
zum Anschaffungszeitpunkt und zur buchhalterisch anzusetzenden
Nutzungsdauer (konkret 10 bis 33 Jahre) € 36.429,89 beträgt.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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