Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.82
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Die hierfür zuständige Fachdienststelle wurde auf dieses Versehen
aufmerksam gemacht und hat eine Bereinigung des Bilanzansatzes
zugesagt.
7.3.2 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
Beteiligungen an
assoziierten
Unternehmen
Den diesbezüglichen Ausführungen der VRV 2015 zufolge ist ein
assoziiertes Unternehmen bei einem Kapitalanteil von 20 % bis zu 50 %
am Eigenkapital oder geschätzten Nettovermögen des Unternehmens
anzunehmen.
Unter den Beteiligungen an assoziierten Unternehmen war zum Stichtag
31.12.2022 ein Finanzvolumen von insgesamt rd. € 350,0 Mio. belegt,
welches sich aus den nachstehenden Werten zusammensetzte:
Hinsichtlich der Folgebewertung der Anteile der Stadt Innsbruck an der
OSVI konstatierte die Kontrollabteilung, dass sich die Höhe des
Eigenkapitals / geschätzten Nettovermögens der betreffenden
Gesellschaft und somit auch der diesbezügliche Wertansatz in den
vergangenen Jahren nicht verändert hat. Auf ihre Anfrage hin, hat die für
die Berechnung der Wertansätze zuständige städtische Mitarbeiterin die
Darstellung des Eigenkapitals der letzten Jahre in der Bilanz der OSVI
nachweislich belegt.
Des Weiteren hat die Durchsicht der Prüfungsunterlagen ergeben, dass
im
Zusammenhang
mit
der
Internationales
Studentenhaus,
gemeinnützige Gesellschaft m.b.H sowohl der in absoluten Zahlen
angegebene städtische Anteil als auch der prozentuelle Anteil am
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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