Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.84
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Im Hinblick auf die Bewertung der Anteile der Stadt Innsbruck an der Tirol
Milch reg. Gen. M.b.H. gab die hierfür zuständige städtische
Fachdienststelle bekannt, dass trotz mehrfacher Nachfrage die
Genossenschaft der Stadt Innsbruck keine Bilanzen bzw. Informationen
über die Höhe des Eigenkapitals bzw. Nettovermögens des Finanzjahres
2021 zukommen hat lassen. Infolgedessen wurde wie im Vorjahr der Wert
des Finanzjahres 2019 auch in den Rechnungsabschlussentwurf 2022
aufgenommen. Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass es der
Einfachheit halber möglich ist, zur Bewertung eines Bilanzansatzes den
letzten zur Verfügung stehenden Rechnungsabschluss einer Beteiligung
heranzuziehen. In so einem Fall wäre nach Ansicht des Prüforganes
jedoch ein Vermerk im Anhang dienlich.
Wertansatz
Beteiligungen –
Empfehlung
Anlässlich der von der Kontrollabteilung getroffenen Feststellungen wurde
an das Referat Haushaltswesen und Controlling grundsätzlich die
Empfehlung ausgesprochen, den Entwurf des Rechnungsabschlusses
2022 um die vom Prüforgan aufgezeigten Abweichungen zu ändern bzw.
zu korrigieren. Künftig wäre aus Sicht der Kontrollabteilung den
Wertansätzen der unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Innsbruck
insbesondere im Zuge der Übertragung in die hierfür vorgesehene Anlage
des Rechnungsabschlusses besondere Beachtung zu schenken.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung der
Kontrollabteilung bei der Vorlage des Rechnungsabschlusses zu
entsprechen.
7.3.4 Folgebewertung von Beteiligungen
Buchhalterische Logik
der Folgebewertung
Die Auf- und Abwertung von Beteiligungsansätzen über die Höhe bzw. bis
auf die Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten wird Neubewertung
genannt. Erhöht sich der Wert der aktivierten Beteiligung, wird der positive
Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in eine Neubewertungsrücklage
eingestellt. Verringert sich der Wert der Beteiligung in den Folgeperioden,
so ist zunächst die Neubewertungsrücklage erfolgsneutral aufzulösen und
im Anschluss ein Finanzaufwand erfolgswirksam zu erfassen. Eine
anschließende Wertaufholung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten ist wiederum erfolgswirksam einzustellen (RFG 04/Dezember
2019).
Die Neubewertungsrücklage auf der Passivseite der städtischen
Vermögensrechnung wies zum 31.12.2022 eine Summe von
rd. € 23,3 Mio. auf. Die Prüfung der Plausibilität der einzelnen
Bewertungsergebnisse hat gezeigt, dass der eben deklarierten
Buchungslogik wiederholt nicht entsprochen worden ist. Den
Berechnungen
der
Kontrollabteilung
zufolge
käme
die
Neubewertungsrücklage der Stadt Innsbruck zum Bilanzstichtag bei
einem Betrag von rd. € 34,7 Mio. zu liegen.
Ergänzend bemerkte die Kontrollabteilung an dieser Stelle, dass sich die
von der Fachdienststelle zur Anwendung gebrachte Buchungslogik
naturgemäß auch auf die Höhe des Nettoergebnisses der Stadt Innsbruck
auswirkt. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist dieses im
Rechnungsabschlussentwurf 2022 überhöht dargestellt.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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