Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.86
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7.6 Langfristige Finanzschulden
Position langfristige
Finanzschulden in der
Vermögensrechnung
Die langfristigen Finanzschulden der Stadt Innsbruck belaufen sich per
31.12.2022 auf einen Gesamtbetrag von € 164.815.746,94 (31.12.2021:
€ 169.730.119,86):
7.7 Rückstellungen
Allgemeines
Mit Einführung der VRV 2015 wurden Rückstellungen erstmals mit dem
Entwurf der Eröffnungsbilanz 2020 dotiert.
Rückstellungen dienen dem Ansatz von ungewissen und (noch) nicht
genau bestimmbaren Schulden. Ihre Bildung wird im § 28 VRV 2015
geregelt. Sie werden in kurzfristige und langfristige Rückstellungen
unterteilt. Kurzfristige Rückstellungen sind Ansätze mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Beträgt die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr
als ein Jahr, ist diese als langfristig zu betrachten.
Der Stand der Rückstellungen betrug mit 31.12.2022 insgesamt rd.
€ 583,5 Mio. und ist gegenüber dem Vorjahr um rd. € 130,00 Mio. (oder
18,23 %) gesunken.
Personalrückstellungen
– Empfehlungen
Der größte Anteil der Rückstellungen (99,96 %) wurde im Rahmen der
Verpflichtungen gegenüber dem Personal gebildet. In Summe wurden
am 31.12.2022 rd. € 583,22 Mio. ausgewiesen, wobei Rückstellungen in
Höhe von rd. € 4,59 Mio. dotiert und rd. € 134,19 Mio. aufgelöst wurden.
Im Bereich der Personalkosten wurden im Entwurf des Rechnungsabschlusses folgende Rückstellungen dargestellt:
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Anhang
Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube (kurzfristig)
Rückstellungen für Zeitguthaben (kurzfristig)
Rückstellungen für Abfertigungen (langfristig)
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (langfristig)
Rückstellungen für Pensionen – Säule I (langfristig)
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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