Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.92
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Diese Kennzahl wird wesentlich vom Geldfluss aus der operative
Gebarung beeinflusst. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich insgesamt
betrachtet eine wesentlich kürzere Verschuldungsdauer. Das liegt daran,
dass sich für das Jahr 2022 ein deutlich höherer (bereinigter) Geldfluss
aus der operativen Gebarung ergibt (2022: € 69,66 Mio.; 2021: € 23,86
Mio.).
Quote freie Finanzspitze Für das Jahr 2022 ergibt sich auf der Grundlage der Finanzierungs(FSQ)
rechnung nach dem VRV 2015-Standard die freie Finanzspitze
ausgehend vom (bereinigten) Geldfluss aus der operativen Gebarung
abzüglich der (bereinigten) Tilgungsleistungen. In Relation zur Summe
der (bereinigten) Einzahlungen der operativen Gebarung lässt sich die
Quote freie Finanzspitze errechnen.
Die Kontrollabteilung berücksichtigte bezüglich der Jahre 2021 und 2022
die Tilgungsleistungen bei der Ermittlung der freien Finanzspitze insofern
bereinigt, als die jeweiligen Nachfinanzierungen von GSB-Darlehen aus
den Tilgungssummen herausgerechnet worden sind.
Für das Rechnungsjahr 2022 lässt sich eine FSQ in Höhe von 13,27 %
(2021: 4,64 %) der (bereinigten) Einzahlungen der operativen Gebarung
berechnen.
Nettoergebnisquote
(NEQ)
Diese Kennzahl greift im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen nicht auf
Daten der Finanzierungsrechnung, sondern auf jene aus der
Ergebnisrechnung und setzt das Nettoergebnis in Relation zur Summe
der Aufwendungen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, inwieweit
die Erträge die Aufwendungen für kommunale Leistungen (inkl. des
Wertverzehrs für die Infrastruktur in Form von Abschreibungen) decken.
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2022 weist ein (bereinigtes) Nettoergebnis (vor Rücklagenbewegungen) von € 159.797.345,36 (2021:
€ 7.578.430,49) aus. In Relation zur Summe der Aufwendungen von
€ 452.212.742,17 (2021: € 468.268.516,89) errechnet sich eine
Nettoergebnisquote von 35,34 % (2021: NEQ von 1,62 %).
Zu diesen Nettoergebnisquoten wies die Kontrollabteilung wiederholend
auf die in Tirol – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – aufgrund
von Vorgaben des Landes vorherrschende (Verbuchungs-)Situation
betreffend die Bedarfszuweisungen hin.
Anhang
Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck
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