Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
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5.
IV 16438/2023
7.
Campagne Areal Reichenau,
2. Nachtrag zum Partnerschaftsvertrag vom 05.07.2016 und Nachtrag vom 28.07.2022
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.2023:
Die Stadt Innsbruck stimmt der Verlängerung des Partnerschaftsvertrages vom
05.07.2016 sowie dem Nachtrag zum Partnerschaftsvertrag vom 28.07.2022, abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck,
der Innsbrucker Immobilien GmbH & CO
KG (IIG), der Neuen Heimat TIROL, Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) und
der Innsbrucker Stadtbau GmbH gemäß
vorliegendem Entwurf "2. Nachtrag zum
Partnerschaftsvertrag vom 05.07.2016 und
Nachtrag vom 28.07.2022 (Campagne
Areal)" zu.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird dahingehend
beauftragt, die weitere Grundstückszurverfügungstellung des Baufeldes 3 für die NHT
(Konsumation bis 31.12.2027) iZm mit der
IIG entsprechend vorzubereiten und die
Verrechnungen im Sinne der bisherigen
Vertragslage vorzunehmen.
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Abgangsdeckung 2023 aufgrund
Kostensteigerungen
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
GRin Heisz, StRin Mag.a Mayr,
GR Mag. Plach, Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc, GRin Mag.a Lutz und ALI,
13 Stimmen):
Der Antrag auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes wird angenommen.
8.
IV 9952/2023
Geviert Salurner Straße 15 - Tourist Center Hotelbau GmbH & Co
KG - Beteiligung der Stadt Innsbruck im Ausmaß von 35 %, Finalisierung Verträge (Zusammenschlussvertrag, Syndikatsvertrag,
Abtretungs- und Gesellschaftsvertrag) und weitere Finanzierungsmodalitäten
Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
GR-Sitzung 09.11.2023
IV 15851/2023
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für das Darlehen von der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Unicredit Bank
Austria für die Errichtung des
Neubauvorhabens Tiergartenstraße 60
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.11.2023:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beschließt die
Übernahme der Haftung für die Rückzahlung des Darlehens gemäß § 1357 ABGB in
Höhe von € 4.600.000,--,
1.
6.
IV 15600/2023
Darlehen BV "Neubau Tiergartenstraße 60" über € 4.600.000,-- (Fixzinssatz von 3,452 % p.a. fix bis
20.12.2033 {danach wird eine neue
Zinsvereinbarung getroffen}, mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre,
Rückzahlung in 100 vierteljährlichen
Annuitätsraten),
welche die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG bei der Unicredit Bank Austria zur Finanzierung der Errichtung von obengenannten Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Bürgschaftserklärung abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Unicredit Bank Austria
gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen.