Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.56

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Gegebenenfalls ist der Finanzierungsanteil der Stadt Innsbruck
anzupassen.
Zudem regte die Kontrollabteilung aus prinzipiellen Gründen im Sinne
der Nachvollziehbarkeit und Transparenz an, bei Projekten mit
mehreren Förderpartnern schriftlich die einzelnen tatsächlichen
Finanzierungsanteile der Stadt Innsbruck deutlich zu definieren sowie
auch allfällige Zahlungsmodalitäten zu bestimmen. Insbesondere bei
Abweichungen der Gesamtkosten sind dementsprechende Bestimmungen festzuschreiben.
Hierzu teilte die IMG mit, dass aus deren Sicht die tatsächliche Höhe
des Finanzierungsanteiles der Stadt Innsbruck bekannt und transparent
nachvollziehbar ist.
Die Abteilungsleitung der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverteilung führte in ihrer Stellungnahme aus, dass
zukünftig der Empfehlung, im Vorhinein die entsprechenden Finanzierungsanteile zwischen den Finanzierungspartnern abzustimmen und
angemessen festzulegen, entsprochen werde.
Daviscup Finals

Bei dem Projekt Davis-Cup-Finals, welches vom 25. bis 30.11.2021 in
der Olympiaworld stattfand, hat die IMG die Geldmittel von der Stadt
Innsbruck nach vorheriger Freigabe durch den Gemeinderat angefordert. Diese angewiesenen Geldmittel wurden von der IMG
treuhänderisch vereinnahmt, um anschließend in derselben Höhe als
Subventionszahlung an Dritte weiterzuleiten.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
vom 24.06.2021 einen Förderbeitrag von € 150.000,00 für die
Austragung der Daviscup Finals 2021 an den Veranstalter N.N.
beschlossen.
Auffallend war für die Kontrollabteilung, dass die Stadt Innsbruck direkt
an den Veranstalter der Daviscup Finals einzig einen Förderbeitrag von
€ 100.000,00 über die Haushaltsstelle 1/780100-775500 Wirtschaftsförderung, Kapitaltransfer an Unternehmen zur Anweisung
brachte.
An die Innsbruck Marketing GmbH wurde indes der restliche
genehmigte Finanzbeitrag von € 50.000,00 über die Haushaltsstelle
1/780100-781200 Wirtschaftsförderung, Transfers an Beteiligungen
überwiesen. In weiterer Folge hat die IMG als reine Zahlstelle
(Abwicklung des Zahlungsverkehrs) den von der Stadt Innsbruck
erhaltenen Unterstützungsbeitrag in Höhe von € 50.000,00 über das
Sachkonto 6720 Subventionen 0 % an den betreffenden Veranstalter
weitergeleitet.
Ein Nachweis über die zweckmäßige Verwendung der gewährten
Fördermittel von € 50.000,00 analog der städtischen Subventionsordnung durch den Veranstalter N.N. war bei der IMG nicht aktenkundig.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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