Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.59
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Ertragskonto 8351 Subventionen 0 % von der IMG vereinnahmt
wurden.
Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung beim Projekt Bergsilvester
fest, dass die Mittel des Tourismusverbandes Innsbruck und seiner
Feriendörfer für die Jahre 2019 (€ 142.500,00) und 2022
(€ 100.000,00) auf dem Konto 8400 Sponsoringeinnahmen 20 % gutgeschrieben wurden.
Im Vergleich dazu wurden die genehmigten Geldmittel der
Stadtgemeinde Innsbruck der Jahre 2019 (€ 142.500,00), 2021
(€ 80.000,00) und 2022 (€ 264.500,00) für das betreffende Projekt dem
Ertragskonto 8351 Subventionen 0 % angerechnet.
Auch bei der Standortmarketingmaßnahme „Baustelle Altstadt“ war für
die Kontrollabteilung ersichtlich, dass einerseits die gesamten
Finanzmittel € 35.000,00 (2021) und € 60.000,00 (2020) des
Tourismusverbandes Innsbruck und seiner Feriendörfer als
Sponsorengelder auf dem Konto 8400 Sponsoringeinnahmen 20 %
vereinnahmt wurden.
Andererseits wurden die von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
und der Wirtschaftskammer Tirol überwiesenen Beträge € 100.000,00
(je € 50.000,00 im Jahr 2021 und 2020) bzw. € 30.000,00 (2020) als
Zuschusszahlungen dem Konto 8351 Subventionen 0 % zugerechnet.
Die Kontrollabteilung regte aus Gründen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und jährlichen Vergleichbarkeit an, künftig bei der Vereinnahmung von Geldern, im Besonderen bei Sponsorengeldern und
Subventionszahlungen auf eine einheitliche Kontierung mehr Augenmerk zu legen.
Im Anhörungsverfahren wurde die Umsetzung der Empfehlung seitens
der IMG zugesagt.
Sponsorenverträge
Empfehlung
Des Weiteren hat die Kontrollabteilung einen stichprobenartigen
Abgleich mit den Einzahlungen und den von der IMG übermittelten
Sponsorenverträgen (-vereinbarungen) der Jahre 2022 und 2021
vorgenommen.
Im Zuge dieses Abgleiches zeigte sich, dass mit einzelnen
Unterstützern schriftliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden.
Teilweise wurden auch mündliche Absprachen getroffen.
In diesem Zusammenhang regte die Kontrollabteilung an, künftig schon
aus Beweiszwecken Sponsoringverträge in Schriftform den Vorzug zu
geben. In diesen sind die einzelnen Leistungen der Vertragspartner gut
zu dokumentieren.
Im Rahmen der Anhörung berichtete die IMG, dass dieser Empfehlung
zukünftig entsprochen werde.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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