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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.67

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Die Kontrollabteilung regte daher an zu prüfen, inwieweit künftig diese
Auszahlung für das Telefonentgelt bei den Sonderzahlungen berücksichtigt werden soll. Des Weiteren empfahl die Kontrollabteilung diese
Position im Dienstvertrag aufzunehmen bzw. den Anspruch auf
Telefonentgelt zu verschriftlichen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.
Vieraugenprinzip
Empfehlung

Im Dienstvertrag der Dienstnehmerin B ist die Funktion „Leitung
Projektmanagement Event“ samt einem umfangreichen Aufgabengebiet festgelegt worden. Zu den Aufgaben gehörte auch die preisliche
Verhandlung mit externen Partnern. Bei den eingesehenen Rechnungen durch die Kontrollabteilung lagen auch Rechnungen von
Geschäftspartnern vor, die zum Familienverbund der Angestellten
gezählt werden müssen. Von wem in einigen Fällen seitens der IMG die
jeweilige Beauftragung bzw. Preisverhandlung durchgeführt wurde,
konnte von der Kontrollabteilung anhand der Prüfungsunterlagen nicht
verifiziert werden. Die Kontrollabteilung empfahl daher generell bei
Beauftragungen ein Vieraugenprinzip bzw. eine nachvollziehbare
Dokumentation – und insbesondere bei Beauftragungen mit einem
Naheverhältnis der handelnden Personen – sicher zu stellen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.

Dienstnehmerin C

Mit der Dienstnehmerin C, die im Feber 2022 auf Basis von
30 Wochenstunden eingestellt wurde, ist im September 2022 ein
Dienstvertrag unterfertigt worden, wobei auch die Arbeitszeit auf
35 Wochenstunden ab Oktober 2022 erhöht wurde. Die Arbeitnehmerin
füllt die Funktion einer Projekt- und Kommunikationsmanagerin aus.
Eine Valorisierung des Entgeltes im Jänner 2023 fand nicht statt.
Jedoch wurden im Jahr 2023 mit der Dienstnehmerin C zwei
Vertragszusätze unterfertigt. Der erste Zusatz betraf eine Erhöhung des
Grundlohnes ab Feber 2023 um 10,16 %. Mit dem zweiten Zusatz
wurde die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden (und
entsprechend das Entgelt aliquot) angehoben.

Dienstnehmer D

Mit dem Dienstnehmer D, der am 19.09 2022 auf Vollzeitbasis
angestellt wurde, ist bereits am 12.09.2022 ein Dienstvertrag unterzeichnet worden. Eine Valorisierung im Jahr 2023 des vertraglichen
Entgeltes wurde auch hier nicht durchgeführt.

Valorisierung

Eine jährliche Valorisierung bzw. Wertsicherung der Gehälter war in
den vorliegenden Dienstverträgen – außer bei der Geschäftsführerin –
nicht umfasst und ist mangels eines geltenden Kollektivvertrages bzw.
einer lohngestaltenden Vorschrift für die Dienstnehmer der IMG nicht
vorgesehen. Wie die obigen Ausführungen jedoch zeigen, wurde eine
Valorisierung bei der IMG in den Vorjahren teilweise vollzogen. Die
Kontrollabteilung regte daher an, eine Regelung der jährlichen
Wertsicherung der Dienstnehmergehälter schriftlich festzulegen.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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