Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.80

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verbundenen Verwaltungsaufwand ein Betrag von € 2,50 verrechnet
und die vertraglich festgelegte Kaution betrug € 1.405,00.
8.2 Sonstige Mietobjekte
Kellergeschoss
Markthalle

Einstellfläche u.
Geschäftslokal
Empfehlung

Die IMG mit Mietvertrag vom 26.07.2022 im Kellergeschoß der
Markthalle einen Lagerraum im Ausmaß von ca. 13,08 m2 von der
Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. angemietet. Das Mietverhältnis begann am 01.09.2022 und endet am 31.12.2025. Der monatliche
Mietzins inkl. der Betriebskosten wurde vertraglich mit netto € 136,36
festgesetzt, wobei die Wertsicherung zum 01.01. eines jeden Jahres
nach dem VPI 2015 erfolgt.
Eine weiterer Mietverträge wurde bereits im Jänner 2021 vom
damaligen Geschäftsführer für eine Einstellfläche von 100 m2 unterfertigt. Die Mietdauer wurde befristet auf ein Jahr (somit 31.12.2021)
mit einem Mietzins von monatlich € 700,00 (zuzügl. 20 %
Umsatzsteuer) abgeschlossen. Die Einschau der Kontrollabteilung in
das Sachkonto Platz- und Raummieten zeigte jedoch, dass auch im
Jahr 2022 Aufwendungen bis einschließlich August in Höhe von
€ 700,00 und von September bis Oktober in Höhe von € 525,00 für
diese Lagerfläche anfielen. Auf Nachfrage der Kontrollabteilung wurde
mitgeteilt, dass der Mietvertrag mündlich verlängert und die Mietfläche
ab September 2022 (ebenso wie der Mietzins) reduziert wurde. Die IMG
holte in dieser Sache auch eine Bestätigung des Vermieters ein und
übermittelte diese der Kontrollabteilung.
Auf dem Sachkonto Platz- und Raummieten war zudem im Jahr 2021
ein monatlicher Aufwand von € 500,00 für den Zeitraum von Juli bis
Dezember (insgesamt daher € 3.000,00) für ein Geschäftslokal in der
Herzog Friedrich Straße 26 ersichtlich.
Die IMG erläuterte gegenüber der Kontrollabteilung, dass die Fläche für
einen Zeitraum als „Museumsfläche“ bzw. temporäre Leerstandbespielung genutzt wurde. Die Vereinbarung bzw. das Prekarium ist
dann (über den schriftlichen Zeitraum hinaus) mündlich verlängert
worden und die Fläche hat in der Adventszeit auch als sog.
„Packtlstube“ (Geschenke wurden weihnachtlich verpackt) Verwendung gefunden.
Im Zusammenhang mit den aufgezeigten mündlichen Verlängerungen
bezüglich der Mietflächen, empfahl die Kontrollabteilung künftig einer
verschriftlichten Vereinbarung den Vorzug zu geben.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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