Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.140

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(zu Punkt 29.15)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

12. Okt. 2023
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••

SPO

Innsbruck

Geschäftsstelle für ~emeindera und Stadfsenat
Innsbruck, 12.10.2023

ANTRAG

Verbot von Leih-E-Scootern in Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Herr Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen eine
Verordnung für ein Verbot (bzw. Verfügung zur Untersagung der Nutzung) von LeihE-Scootern in Innsbruck zu erarbeiten und den kompetenten Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck spricht sich im Sinne einer umweltfreundlichen
Leih-Alternative für den Ausbau des Stadtrads aus:
a) Flächendeckender Ausbau in allen Stadtteilen
b) Erweiterung des Angebots auf E-Bikes sowie Einrichtung zusätzlicher Standorte,
die mit Lastenrädern ausgestattet sind
c)

Um das Stadtrad insbesondere zur attraktiven Alternative für Leih-E-Scooter bei
der jüngeren Generation zu machen, soll die Nutzung einer halben Stunde pro
Tag für alle lnnsbrucker:innen unter 21 Jahren kostenlos sein .

Begründung:

Leih-E-Scooter werden in unzähligen Fällen an Orten geparkt, an denen sie ein großes Hindernis darstellen: auf taktilen Leitsystemen bzw. entlang von Hausmauern, zu denen die
Leitsysteme Blinde und sehbehinderte Personen führen, auf Gehsteigen, auf den Zugängen
von Schutzwegen, in Einstiegs- und Ausstiegszonen von ÖPNV-Haltestellen, vor Zufahrten
und Zugängen u. v. m . Für Personen, die einen Rollstuhl oder andere Gehhilfen benutzen,
aber auch für Personen mit Kinderwagen, stellen die falsch abgestellten (oft auch umgestoßenen) Leih-E-Scooter eine Barriere dar, die zudem zu einer Gefährdung (Ausweichen auf
Fahrbahnen oder Radwege) führen kann.
Viele Maßnahmen, von denen sich die Kommunalpolitik auch in zahlreichen anderen Städten
eine Verbesserung versprochen hat, greifen nicht oder nur in unzureichendem Ausmaß.
Auch markierte Abstellflächen führen nicht nachhaltig dazu, dass ausschließlich diese für das