Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.37
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29.
III 11453/2013
Bebauungsplan Nr. WI - B1/2, Wilten, Bereich südlich des Gebäudes Hypo-Passage 1 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI
- B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
30.
III 10609/2013
Verordnung Nr. 1/1 zur Änderung
der Schutzzone Nr. 1, AltstadtInnenstadt im Bereich der Bp. 781,
KG Innsbruck, gemäß § 13 in Verbindung mit § 11 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Verordnung Nr. 1/1 zur Änderung der
Schutzzone Nr. 1, Altstadt-Innenstadt im
Bereich der Bp. 781, KG Innsbruck, gemäß
§ 13 in Verbindung mit § 11 SOG 2003, wird
beschlossen.
31.
III 7393/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW - B7, Hötting-West, Bereich westlich AnnaDengel-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HW - B1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwanzig Stellungnahmen eingegangen, eine weitere ist verspätet eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen
Festlegungen zur Bauhöhe und Baudichte
GR-Sitzung 16.01.2014
der Wohnanlage sowie gegen die festgelegte Straßenführung.
Die Stellungnahmen wurden in den Berichten der Mag.-Abt. III, Stadtplanung und
Tiefbau, die dem Akt beiliegen, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte nach detaillierter Besichtigung eingehend beraten.
Nach intensiver Diskussion wurde vorgeschlagen den Bebauungsplan ohne Änderung zu beschließen.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist
unterzeichnet. Über die Vereinbarungen
hinsichtlich der grundstücksbezogenen Angelegenheiten besteht grundsätzlich Einigung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (gegen GRin Dr.in PokornyReitter, StR Gruber und GR Appler;
3 Stimmen),
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HW - B7, Hötting-West,
Bereich westlich Anna-Dengel-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW B1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ergänzend
zum Vorlagentext möchte ich zu der Passage: "Über die Vereinbarung hinsichtlich der
grundstücksbezogenen Angelegenheiten
besteht grundsätzlich Einigung." hinzufügen, dass diese mittlerweile unterfertigt
sind.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wie schon im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte, angeführt, möchte ich nochmals unsere Gegenstimme begründen. Ich
betone, dass wir nicht dagegen sind, weil
wir gegen das Straßenbauprojekt sind.
Auch nicht deshalb, weil wir die Einsprüche,
die gegen den Bebauungsplan vorgebracht
wurden, zur Gänze oder zum Teil teilen.
Das ist nicht der Fall.
Wir sehen es auch als durchaus korrekt an,
wenn man sagt, dass das Vorgebrachte bei
gesetzlicher Befassung nicht haltbar ist.