Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.164
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
(zu Punkt 29.23)
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 12.10.2023 yK,..J
. 12. Okt. 2023
0~6R-AT/1;112oz;
Geschäffsslelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Rauchverbot vor lnnsbrucker Kinderkrippen, Kindergärten und Pflichtschulen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Vor allen lnnsbrucker Kinderkrippen, Kindergärten und Pflichtschulen wird ein Rauchverbot sichtbar ausgewiesen, das auch für Eltern, Vereinsmitglieder und weitere externe Personen erkennbar
ist.
Begründung
Es ist gesetzlich vorgegeben, dass am gesamten Schul- und Kindergartengelände Rauchverbot be-
steht. Das ist allerdings nicht sichtbar ausgewiesen, sodass immer wieder von externen Personen vor
den Schulhäusern oder Kindergärten geraucht wird und die Zigarettenstummel am Boden entsorgt
werden.
Auch bei Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen, deren Ausgang direkt auf einen öffentlichen
Grund, wie einen Gehsteig führt, soll im Eingangsbereich ein Rauchverbot ausgewiesen werden.
Kinder und Schülerinnen sollen aus Gründen ihrer Gesundheit und der Suchtprävention im Bildungsumfeld nicht mit dem Rauchen oder dessen Abfällen konfrontiert werden .
Bedeckungsvorschlag:
Beschilderung, aus dem Budget für Gesundheitsförderung
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats um Zustimmung.
Mag.a Dagm
lingler-Newesely
Gemeinderätin, NEOS
NEOS Innsbruck- Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I in nsbruck@neos.eu
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