Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.172
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der öffentlichen Hand auch private Gebäude mit einbezogen werden, was einer weiteren Versiegelung
der gesamten Stadtfläche bzw. des gesamten Landes Einhalt gebietet.
Bestehende Mechanismen in Innsbruck, wie z.B. die Beschränkung der Bebauungsdichte mittels
Bebauungsplan greifen leider zu kurz, da sie nur regional gelten und gesetzlich zu weich sind.
Die große Errungenschaft in Salzburg ist unter anderem, dass die Grünflächenzahl ausnahmslos für alle
Bauwerber gilt. Dies schafft neben dem Benefit für das Klima auch soziale Gerechtigkeit. Wir alle haben
unseren nachfolgenden Generationen gegenüber die Verpflichtung, die Umwelt bestmöglich zu
erhalten.
Die lnnsbrucker Stadtregierung soll sich am Salzburger Modell der Grünflächenzahl orientieren oder
ein eigenes Modell für Innsbruck entwickeln lassen und dieses so bald als möglich im Rahmen der
kommunalen Möglichkeiten wie beispielsweise im Örtlichen Raumordnungskonzept, in den
Flächenwidmungsplänen oder in den Bebauungsplänen verankern. Ebenso soll an das Land Tirol
herangetreten werden, um das Raum- und Bauordnungsgesetz dahingehend zu novellieren, dass alle
Neu- bzw. Umbauten auf ihren Durchgrünungsgrad in Bezug auf die Baukubatur evaluiert werden
müssen, um so eine klimasensible räumliche Entwicklung zu fördern.
Bedecku ngsvorschlag:
Nicht notwendig.
Innsbruck, am 12. Okto er 2023