Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.135

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Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.

Berichts- oder
Geschäftsgeheimnis

Von den in das Anhörungsverfahren involvierten Einrichtungen und
Rechtsträgern (IMG und punktuell Magistratsdirektion) wurden keine
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht
gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
2 Gesellschaftsrechtliche Aspekte
2.1 Allgemeine Bemerkungen

Rechtsform

Die mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 19.12.1997 mit Nachtrag
vom 05.03.1998 errichtete Gesellschaft firmiert derzeit unter „Innsbruck
Marketing GmbH“ (IMG). Sie wird in der Rechtsform einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die
IMG wurde unter der laufenden Nummer FN 167881 i im Firmenbuch
eingetragen.

Unternehmensgegenstand

Gegenstand des Unternehmens gemäß Punkt II. des geltenden
Gesellschaftsvertrages ist das Stadtmarketing im umfassenden Sinn.
Dies beinhaltet insbesondere die Stärkung Innsbrucks als zentraler
Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum des Bundeslandes Tirol, die
Erhöhung der nationalen und internationalen Standortattraktivität
Innsbrucks im Allgemeinen, sowie die Belebung der Innenstadt und der
Stadtteile im Besonderen. Die weitere Profilierung und Positionierung
der Stadt durch die Entwicklung und Umsetzung von PR- (Public
Relation), Werbe-, Verkaufsförderungs- und Veranstaltungsmaßnahmen, den Markenbildungsprozess weiter zu begleiten und die
Marke „Inns´bruck“ zu hüten.
Die Innsbruck Marketing GmbH hat die Planung, Konzeption und
Realisierung der vorstehenden Aufgaben in enger Kooperation mit der
öffentlichen Hand und privaten Interessenten wahrzunehmen und dabei
die aktuellen Themen der Stadtentwicklung zu berücksichtigen.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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