Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.138
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zuzustimmen
unterfertigen.
und
die
entsprechenden
Urkunden
zu
4. Die MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung
wird beauftragt, die notwendige budgetäre Vorsorge für den
Anteilserwerb und die zukünftigen Gesellschafterzuschüsse in
den Jahresvorschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck zu
treffen. Hierfür sind € 1.500,00 (HHSt. 1/914000-080200) sowie
€ 1.450.000,00 in den Jahresvorschlag 2022 und € 1.300.000,00
in den Jahresvoranschlag 2023 (HHSt. 1/780100-781210)
aufzunehmen.
Darüber hinaus hat der Herr Bürgermeister in derselben GR-Sitzung
nachstehendem Abänderungsantrag eingebracht:
Bei Punkt 1. wird folgender Satz angehängt:
Der Aufsichtsrat wird jedoch auf neun Personen aufgestockt. Damit
bekommt der TVB Innsbruck zwei Aufsichtsratsmitglieder und wird die
Mehrheit der Stadt Innsbruck mit fünf Mitgliedern sichergestellt.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass zufolge
der modifizierten Amtsvorlage der MA IV vom 10.11.2021 der
Aufsichtsrat der IMG zukünftig aus sieben Mitgliedern hätte bestehen
sollen.
Gemäß Gesellschaftsvertrag der IMG besteht der Aufsichtsrat aus vier
Mitgliedern. Jedem Gesellschafter der Innsbruck Marketing GmbH
steht das Recht zu, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Abschließend hielt die Kontrollabteilung hierzu fest, dass auf Grund der
Stimmenthaltung der Fraktionen FPÖ, Für Innsbruck, ÖVP, SPÖ,
GERECHT, TSB und FRITZ (27 Stimmen) über das obgenannte Begehren sowie über den Abänderungsantrag von Herrn Bürgermeister
nicht abgestimmt werden konnte.
Erhöhung des
Geschäftsanteiles
der Stadt Innsbruck
Des Weiteren wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass in der Sitzung
des Gemeinderates vom 15.12.2022 der Antrag vom SPÖ Gemeinderatsklub bezüglich „Innsbruck Marketing GmbH-Erhöhung der Gesellschafteranteile der Stadt Innsbruck“ mit Mehrheitsbeschluss dem Inhalt
nach angenommen wurde.
Nach Maßgabe dieses Antrages möge der Gemeinderat beschließen:
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit den
Gesellschaftern der Stadtmarketing Innsbruck GmbH in Verhandlungen
mit dem Ziel zu treten, den Gesellschafteranteil der Stadt Innsbruck auf
51 % zu erhöhen oder eine eigene Marketinggesellschaft zu gründen.“
(Wortbild-)Marke
„Inns´bruck“
Zl. KA-01448/2023
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung zu einer städtischen
Mehrheitsbeteiligung an der IMG an, dass die Gesellschaft Alleineigentümerin der im österreichischen Patentamt unter der Register-Nr.
266082 eingetragenen (Wortbild-)Marke „Inns´bruck“ ist. Bei einer
allfälligen Auflösung der Gesellschaft, bei einem Ausstieg der Stadtgemeinde Innsbruck aus der Gesellschaft oder bei einer Änderung der
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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