Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.156

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Im Zuge eines Corona Wirtschaftsgipfels in Innsbruck wurde als eine
Maßnahme vorgeschlagen, dass die Innsbrucker Innenstadt mit
mobilem Grün kurzfristig optisch aufgewertet werden soll. Die
Begrünung soll hochwertig und für jeden Straßenraum in einem
eigenständigen Erscheinungsbild ausgeführt werden (keine Planen,
kein Plastik). Dafür wurden von der Innsbruck Marketing GmbH
mehrere Straßenzüge in der Innenstadt vorgeschlagen und an das Amt
für Grünanlagen der MA III zur Prüfung übermittelt.
Die geschätzten Gesamtbruttokosten beliefen sich gemäß Kostenschätzung auf rd. € 263.000,00. Die Beschaffung, Bepflanzung und
Aufstellung der Pflanzentröge werde in Eigenleistung durch das Amt für
Grünanlagen erfolgen. Nach Schätzung des städtischen Amtes werden
rd. 120 Arbeitsstunden und ca. 40 Maschinenstunden anfallen. Dieser
Arbeitsaufwand der städtischen Fachdienststelle wurde allerdings als
Eigenleistung nicht monetär erfasst. Im Vergleich zur (Erst-)Vorlage des
Amtes für Grünanlagen wurde nach einer Vorbesprechung im
Stadtsenat eine Begrünung des DDr.-Lugger-Platzes ergänzt.
Der Stadtsenat stimmte dann in seiner Sitzung vom 09.06.2021 dem
Begrünungskonzept für die Innenstadt gemäß dem überarbeiteten
Vorschlag des Amtes für Grünanlagen der MA III einstimmig zu.
Da im städtischen Budget 2021 keine diesbezüglichen Finanzmittel
vom Amt für Grünanlagen vorgesehen waren, erfolgte die Finanzierung
dieses Begrünungskonzeptes über die vom GR genehmigten
Fördermittel aus dem Corona Wirtschaftsimpulspaket.
Eine Einschau in die Finanzbuchhaltung der IMG zeigte, dass der
städtische Zuschuss in Höhe von 263.000,00 auf dem Sachkonto 8351
Subventionen 0 % verbucht wurde.
Die diesbezüglichen Aufwendungen wurden auf dem Sachkonto 0402
Grünanlagen kontiert. In der Bilanz zum 31.12.2021 wies die IMG unter
dem Anlagevermögen (Sachanlagen) einen kumulierten Betrag von
insgesamt € 213.634,75 als geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau aus.
Demzufolge hat die Innsbruck Marketing GmbH im Geschäftsjahr 2021
einen finanziellen Überschuss von rd. € 49.000,00 für dieses Projekt
des Wirtschaftsimpulspaketes ausgewiesen.
Zustimmung des
Aufsichtsrates
Empfehlung

Zl. KA-01448/2023

Nach Maßgabe des GmbHG dürfen bestimmte Geschäfte nur mit
Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden. In diesem
Zusammenhang verweist die Kontrollabteilung auch auf den Gesellschaftsvertrag sowie auf die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der
IMG hinsichtlich zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Hier sind u.a.
Ausgaben die im Einzelnen € 10.000,00 oder insgesamt € 50.000,00
übersteigen, es sei denn solche Investitionen sind im genehmigten
Budget vorgesehen sowie die Vergabe von Lieferungen und Leistungen
mit einem Auftragswert von mehr als € 10.000,00 im Einzelfall
genehmigungspflichtig.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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