Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.159
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Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang, dass die
IMG mit der N.N. GmbH A keine weitere schriftliche Vereinbarung
insbesondere einen (adaptierten) Finanzierungsplan hinsichtlich der
neu angeschafften Objekte der Weihnachtsbeleuchtung Innsbruck
abgeschlossen hat.
Finanzierungsanteil
Stadt Innsbruck
Empfehlungen
Die Gesamtkosten für die Neuanschaffung bzw. Adaptierung der
bestehenden Winterbeleuchtung
betrugen insgesamt
brutto
€ 1.097.423,67 (€ 579.868,47 und € 517.555,20).
Zum Prüfungszeitpunkt hat die Stadt Innsbruck an die Innsbruck
Marketing GmbH für die Neuanschaffung der Weihnachtsbeleuchtung
öffentliche Zuschüsse von insgesamt € 300.000,00 geleistet. Jährlich
€ 100.000,00 in den Jahren 2021 bis 2023. Weitere € 43.765,00 sollen
gemäß Aufstellung der N.N. GmbH A im nächsten Jahr 2024 fällig
werden. Somit betrug der städtische Finanzierungsanteil an den
bisherigen Gesamtkosten gesamt € 343.765,00 (bzw. 31,32 %). Im
Vergleich dazu zahlte der Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer einen Finanzierungsbeitrag von gesamt € 273.376,47
(bzw. 24,91 %).
Bis zum Stichtag haben die restlichen Finanzierungspartner einen
Betrag von € 389.482,39 bezahlt, wobei zwei Förderer noch einen
ausständigen Finanzbeitrag von € 90.799,81 zu leisten haben.
Außerdem stellte die Kontrollabteilung bei Durchsicht der
Prüfunterlagen fest, dass sowohl das Land Tirol als auch die Austria
Wirtschaftsservice GmbH, die Förder- und Finanzierungsbank der
Republik Österreich, ihren Förderanteil vom Gesamtnettobetrag
bemessen. Die N.N. GmbH A ist nach Auskunft des Geschäftsführers
Vorsteuerabzugsberechtigt.
Ergänzend wies die Kontrollabteilung auf die damalige Amtsvorlage der
MA IV (Wirtschaft und Tourismus) vom 27.05.2021 in welcher
festgehalten wurde, dass die Unterstützung der Stadt Innsbruck analog
zu den Bedingungen des TVBI zu erfolgen hat. Sollte sich der Umfang
des Auftrages (bspw. die Anschaffungskosten) ändern, fördert der TVBI
prozentuell weniger anteilig in Entsprechung des (aktuellen)
Finanzierungschlüssel.
Der Finanzierungsanteil der Stadt Innsbruck und des TVBI wurde
seinerzeit mit je € 500.000,00 (brutto) gedeckelt bei voraussichtlichen
Gesamtkosten von € 1.650.000,00. Somit errechnet sich ein
anteilsmäßiger Förderbeitrag von 30,30 %. Des Weiteren hat die
Wirtschaftskammer Tirol gemäß der obgenannten Amtsvorlage ihren
Anteil an dem Projekt Winterbeleuchtung mit einem Betrag von
€ 150.000,00 im Rahmen eines Präsidiumsbeschlusses junktimiert.
Das sind rd. 9,09 % der voraussichtlichen Gesamtbruttokosten.
Die Kontrollabteilung empfahl der IMG in Abstimmung mit der MA IV
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung die tatsächliche Höhe
des städtischen Mitfinanzierunganteiles an der neuen „Winterbeleuchtung Innsbruck“ anhand der vertraglichen Vereinbarung, des
Beschlusses des Gemeinderates sowie der einstig verfassten
Amtsvorlage der MA IV (Wirtschaft und Tourismus) zu prüfen.
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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