Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.172

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
5.8 Über- bzw. Mehrarbeitsstunden
Überstundenregelung
Empfehlung

Wie bereits erwähnt kommt bei der IMG kein Kollektivvertrag zum
Tragen. Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass dort u.a. Mehrstunden, Überstunden samt Zuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge geregelt werden. Die Kontrollabteilung erläuterte ferner die
Regelungen der Mehr- bzw. Überstunden gem. AZG und gab einen
Überblick über die ausbezahlten Mehr- bzw. Überstunden samt Zuschlägen.
Zumal in den Prüfungsunterlagen durchaus unterschiedliche Zuschläge
(im Laufe der Zeit und offensichtlich abhängig vom jeweiligen
Geschäftsführer) für die zeitliche Lage der Arbeit gewährt wurden,
empfahl die Kontrollabteilung im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise, entsprechende Regelungen bezüglich Mehr- bzw. Überstunden
sowie Sonn- und Feiertagsstunden samt Zuschlägen zu verschriftlichen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Überstunden gemäß
AZG mangels einer (abweichenden) Vereinbarung eine Abgeltung in
Geld gebührt und kein Zeitausgleich (inkl. entsprechendem Zuschlag)
vorgesehen ist.
Im Anhörungsverfahren wurde zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen.
5.9 Sonderprämien

Beschlüsse
Empfehlung

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der IMG sah vor, dass u.a.
für die Gewährung von Sondervergütungen an Bedienstete dessen
Zustimmung einzuholen war.
Aus Sicht der Kontrollabteilung umfasste dies auch die im Prüfungszeitraum vom Gesetzgeber ermöglichten steuerlich begünstigten
Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise und der
sog. Teuerungsprämie. Laut den eingesehenen Jahreslohnkonten
erhielt die Dienstnehmerin B im Feber 2022 eine sog. Corona-Prämie
in der Höhe von € 3.000,00.
Unter dem Punkt Allfälliges wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates
vom 22.11.2022 von der Geschäftsführerin erwähnt, dass die
Dienstnehmerinnen B und C eine Teuerungsprämie erhielten. Die Höhe
der Teuerungsprämie wurde nicht protokolliert. Ferner wurde hierzu
auch kein Beschluss seitens des Aufsichtsrates gefasst, wenngleich
das Protokoll dieser Aufsichtsratssitzung vom 22.11.2022 (in der
folgenden Sitzung dieses Gremiums am 31.01.2023) genehmigt wurde.
Die Einschau der Kontrollabteilung bezüglich dieser Teuerungsprämie
in die Jahreslohnkonten zeigte, dass an die zwei erwähnten Dienstnehmer ein Betrag von je € 2.000,00 im Oktober 2022 ausbezahlt
worden ist. Darüber hinaus wurde im Dezember 2022 eine Teuerungsprämie in Höhe von € 2.000,00 auch an die Geschäftsführerin
ausbezahlt. Für die Gewährung der Teuerungsprämie an die Geschäftsführung lagen der Kontrollabteilung ebenfalls keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor.

Zl. KA-01448/2023

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

39