Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.183
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Eine Ausnahme bildet das Jahr 2021, da hier auch der Finanzierungsbeitrag an den erwähnten Kulturverein in Höhe von € 36.000,00 aufscheint.
Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass an den mit der
Veranstaltung betrauten Verein seitens der Stadt Innsbruck (Kultur-)
Subventionen ausbezahlt wurden. Die Höhe der städtischen Subvention betrug pro Veranstaltung € 30.000,00 (2020 bis 2022). In den
eingesehenen Subventionsansuchen des ausführenden Vereins der
Veranstaltung waren in den Jahren 2021 und 2022 die Zuschüsse
(Subvention bzw. Sponsoring) seitens der IMG als Einnahmen
angegeben. Für die städtischen Subventionen wurden seitens des
Kulturvereins Nachweise entsprechend der Subventionsordnung
erbracht, wobei die Kontrollabteilung auch Einschau in die vorliegenden
Nachweise gehalten hat. Dabei war ersichtlich, dass für das erste
Festival im Jahr 2020 als Subventionsnachweis die Umsatzliste eines
Bankkontos des Vereins (vom 01.10.2019 bis 06.10.2020) beim Amt für
Kultur eingegangen war. Erwähnenswert war für die Kontrollabteilung
in diesem Zusammenhang, dass sowohl der Vereinsobmann, die
Schriftführerin als auch die seinerzeitige Kassierin (Dienstnehmerin B
der IMG) eine Funktionspauschale erhielten. Darüber hinaus waren
Auszahlungen des Vereins an Unternehmen des Vereinsobmanns
sowie der Dienstnehmerin B in der Kontoführung des Vereins
aufgelistet.
8 Mietverträge
8.1 Büroräumlichkeiten
Stiftgasse
Mit dem Mietvertrag vom 30.10.2000 (das Mietverhältnis begann am
01.11.2000) vermietete die Stadt Innsbruck, vertreten durch die
damalige Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck, eine in der Stiftgasse gelegene Wohnung im Ausmaß von 112,91 m2 an die IMG.
Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass die betroffene Einheit
nunmehr im Eigentum der IIG & Co KG steht. Die Mietvorschreibung
betrug im Jahr 2019 netto € 780,62 pro Monat. Für die Betriebskosten
wurden € 134,39 vorgeschrieben.
Colingasse
Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 28.03.2019 wurde
festgehalten, dass nach Fertigstellung der Umbauarbeiten die Übersiedlung mehrerer Dienststellen sowie der IMG in die vormalige Stadtbücherei in die (im Eigentum der IIG & Co KG stehende) Colingasse 5a
erfolgen sollte.
In einem E-Mail vom 19.04.2019 teilte die IIG & Co KG der Stadt
Innsbruck mit, dass aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung die Stadt
Innsbruck die Untervermietung an die IMG direkt vorzunehmen hat.
Daraufhin wurde zwischen der Stadt Innsbruck und der IMG eine
vorläufige vertragliche Regelung getroffen.
Der nachfolgende Untermietvertrag bezüglich der Überlassung von
57,45 m2 rückwirkend mit 01.11.2019 wurde auf die Dauer von 5 Jahren
abgeschlossen und am 28.01.2022 unterfertigt. Der monatliche
Mietzins (inkl. Betriebskosten- und Heizkostenakonto) wurde insgesamt
mit netto € 585,00 festgesetzt. Zusätzlich wird mit dem monatlich
Zl. KA-01448/2023
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
50