Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.234

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GERECHTESINNSBRUCK
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

(zu Punkt 50.2)

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Gescnaftssfelle für Gemeinllerafund adtsenaT

Innsbruck, am 25.07.2023

DRINGENDER ANTRAG
Der Gemeinderat möge dringend beschließen,

a) die Stadt Innsbruck verzichtet auf die Einhebung der Gebrauchsabgabe bei der
lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG zum Zweck, dass die lnnsbrucker Kommunalbetriebe
AG die Gebrauchsabgabe nicht mehr an die !KB-Kunden weiterverrechnen muss und
kann.
b) der Verzicht auf die Einhebung der Gebrauchsabgabe bei der lnnsbrucker
Kommunalbetriebe AG durch die Stadt Innsbruck hat gemäß den gesetzlichen
Vorschriften zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen.
Begründung:
Die Gebrauchsabgabe/Benützungsabgabe ist eine kommunale Abgabe, die für den Gebrauch
von öffentlichem Gemeindegrund und des darüber befindlichen Luftraumes von einigen
Gemeinden erhoben wird. Die jeweilige Gemeinde entscheidet selbst, ob und in welcher Höhe
die Abgabe eingehoben wird. Die Abgabe richtet sich dabei nach dem Verbrauch des Kunden
bzw. nach dem abgerechneten Umsatz. Die jeweilige Landesgesetzgebung legt das Höchstmaß
fest. In jenen Gemeinden, in denen die Gebrauchsabgabe nicht in den Tarifen eingerechnet,
sondern etwa über den Lieferanten direkt an die Kunden weiterverrechnet wird, muss sie auf
Rechnungen getrennt angeführt werden (gern §45c EIWOG bzw. §40a GWG). -Quelle: https://www.eonenergie.at/

So ist Innsbruck eine von wenigen Gemeinden in Österreich überhaupt, welche diese
Gebrauchsabgabe (6 %) seit Jahren einhebt, und das obwohl Innsbruck ohnehin die Wohn- und
Lebenskosten betreffend sehr teuer ist. Als gesetzliche Grundlage für die Einhebung der
Gebrauchsabgabe dient u.a. das Tiroler Gebrauchsabgabegesetz.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck kann somit beschließen, dass die Stadt Innsbruck auf die
Einhebung der Gebrauchsabgabe von der 1KB AG verzichtet, zum Zweck, dass die lnnsbrucker
Kommunalbetriebe AG die Gebrauchsabgabe nicht mehr an die IKB-Kunden weiterverrechnen
muss und kann - wie der Vorsitzende des Vorstandes der 1KB AG Helmuth Müller bei der
Sondersitzung des lnnsbrucker Gemeinderates am 24. Juli 2023 sinngemäß eindeutig bestätigte.
Die Senkung der Energiepreise für die lnnsbrucker Bevölkerung, aber auch Wirtschaftsbetriebe,
durch den Gemeinderat der Stadt Innsbruck ist daher möglich bzw. dringend notwendig.
Gemeinsam können und müssen wir die Menschen in unser Stadt finanziell entlasten!
Bedeckung: aus dem laufenden Budget

Gerald Depaoli, Gemeinderat