Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.238

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B E G R Ü N D U N G:

Der „Masterplan Radverkehr 2030" wurde im November 2020 vom Gemeinderat beschlossen.
Kostenrahmen exkl. Förderungen: EUR 37 .900.000,-. Der Masterplan wurde auch mit einem
verbindlichen Zeitplan versehen. Siehe Anhang. Nachdem feststellbar ist, dass dieser Zeitplan nach
den ersten drei Jahren in Geltung in vielen Teilen nicht mit den tatsächlichen Realisierungen
übereinstimmt, erscheint eine Evaluierung dringend geboten. Es geht um viel öffentliches Geld, das
in diese Maßnahmen für den Radverkehr gesteckt wird. Haben die Budgets gehalten und werden die
Voranschläge für künftige Projekte halten? Bedarf es hier einer Korrektur? Es geht aber auch um
viele Vorgänge, gerade in Bezug auf die Inanspruchnahme von privaten Grundstücken, die einer
genaueren Betrachtung und Prüfung auf Sinnhaftigkeit und Machbarkeit bedürfen . Der Masterplan
sieht an sich nur eine Evaluierung „der Wirkung der gesetzten Maßnahmen vor". Das ist wichtig,
zentral wird jedoch aufgrund der gegebenen Anlässe sein, den Masterplan umfassend zu evaluieren.
Neben den gesetzten Maßnahmen ist es auch wichtig, sich die nicht gesetzten Maßnahmen näher
anzusehen. Der verbindliche Zeitplan an sich ist zu überarbeiten, er muss zumindest die Fakten
abbilden und realistische Zukunftsszenarien abbilden.

Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich aus dem verbindlichen Zeitplan, der den Maßnahmen
des Masterplans Radverkehr 2030 zu Grunde liegt.

Innsbruck, am 04. Ok