Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.283
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BEG R Ü N D U N G:
E-Scooter erfreuen sich großer
Beliebtheit
und
stellen
eine
zusätzliche
Möglichkeit der
klimafreundlichen Fortbewegung dar. Jedoch mehren sich in erster Linie die Probleme mit am Gehsteig
„abgestellten" Scootern. Diesbezüglich hat Bürgermeister Willi vor einem Jahr auf FRITZ-Anfrage wie
folgt geantwortet: 11 Die zuständigen Ämter arbeiten an einem Vorschlag, der in der lnnsbrucker
Innenstadt ausgewiesene Parkzonen für E-Scooter beinhaltet und im Gegenzug eine technische Lösung
von den Betreiberinnen verlangt, das Abstellen überall anders zu unterbinden. Konkrete Beschwerden
von Bürgerinnen bei den Anlaufstellen der Stadt Innsbruck konnten bisher meist auf kurzem Weg mit
den Betreiberinnen zur Zufriedenheit der Beschwerdeführerinnen gelöst werden. " 1 Leider hat sich
seitdem nichts getan. Außer, dass ungeregelt am Gehsteig „abgestellte" Scooter zu vielen weiteren
Unfällen und Verletzungen geführt haben. Vor allem für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen
diese Vorgänge eine große Belastung bei der Bewegung im öffentlichen Raum dar.
Die Stadtregierung soll aus diesem Grunde nun ehestmöglich strengere Regeln in Bezug auf die
Verwendung und das Abstellen von Leih-E-Scootern in Innsbruck verwirklichen.
Diese sollen folgende Kernpunkte enthalten:
- Kein Parken am Gehsteig: Fixe E-Scooter-Abstellflächen bzw. ausgewiesene Parkzonen müssen
verpflichtend genutzt werden .
- Fixe Abstellflächen (Ausgewiesene Parkzonen): Außerhalb dieser fixen Abstellflächen soll die
Beendigung der Miete technisch verunmöglicht werden.
- Sperrzonen: Sensible Bereiche wie rund um Krankenhäuser oder sonstige ausgewählte öffentliche
Einrichtungen und Plätze sollen für E-Scooter gesperrt werden. Das Einfahren soll technisch
verunmöglicht werden.
- Langsam-Fahr-Zonen: In Begegnungszonen und sonstigen ausgewählten Gebieten soll das Tempo
automatisch gedrosselt werden.
- Verstärkte Kontrollen, sowohl der Behörde als auch der Anbieter selbst: Ausstellen von Strafen,
Abschleppen von Fahrzeugen, Ordnerdienste des Anbieters kontrollieren ergänzend die Einhaltung der
Vorgaben.
- Unverzügliche Beseitigung: Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen vom Anbieter rasch entfernt
werden.
- Erhöhte technische Anforderungen: Blinker, zwei Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen,
Ständer, zuordenbare Nummerntafeln.
- Digitales Dashboard: Wichtiges Tool für Betreiber und Stadt. Anzeige der genauen Standorte jedes
einzelnen Geräts zu jeder Zeit per GPS.
1 Siehe Beantwortung der FRITZ-Anfrage betreffend „E-Scooter in Innsbruck: Wie ist der Stand der Dinge?" vom 03.11.2022