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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.300

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Von den 267 genannten Wohnungen verfügt die Stadt Innsbruck laut vorliegendem Zahlenmaterial (Aufzeichnungen Mag.-Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister in Abgleich mit den Aufzeichnungen der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe) bei 191 Wohnungen über Besiedelungsrechte (Gemeinnützige
und Stadt Innsbruck/IIG).
Von diesen 191 Wohnungen




sind 179 Wohnungen dem Referat Wohnungsvergabe/Amt für Wohnungsservice nicht zur Vergabe gemeldet (daher liegen keine Informationen über evtluelle Umbaumaßnahmen vor). 120 dieser Wohnungen betreffen laut vorliegendem Zahlenmaterial den Umbau Schlachthof.
Von den verbleibenden 12 Wohnungen wurden bis zum 08.11.2023 über
8 Wohnungen Mietverträge abgeschlossen und 4 Wohnungen befinden
sich derzeit in Vergabe (sind gerade WohnungswerberInnen angeboten). Insgesamt 4 der 12 Wohnungen waren dem Referat Wohnungsvergabe/Amt für Wohnungsservice über 6 Monate zur Vergabe gemeldet:
Grund für diese Dauer: Sanierungsarbeiten, Mehrfachablehnungen, verzögertes Wohnungsangebot durch Krankenstände.

Frage 2:

Wie viele dieser Wohnungen betreffen Kategorie A-, B-, C- und D-Wohnungen? Ab
welcher Kategorie spricht die Fachdienststelle von Substandard-Wohnungen? Gibt
es Überlegungen, diese Wohnungen zu günstigeren Konditionen in Vermietung zu
bringen?

Antwort:

Die Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können nur
von den betreffenden Hausverwaltungen genannt werden. Bezüglich Substandard: Ab Kategorie D (= fehlende Wasser-Entnahmestelle und/oder kein
WC) wird von Substandard gesprochen.

Frage 3:

Wie viele der Wohnungen· werden als Teil eines aktuellen Bauvorhabens zusammengelegt? Mit dem Ziel, wie viele Wohnungen zu erhalten?

Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen/Bauträgern genannt werden.

Frage 4:

Wie viele dieser Wohnungen werden wann abgerissen? Werden diese neu gebaut?

Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen/Bauträgern genannt werden.

Frage 5:

3 Wohnungen betreffen laut Anfrage Wohnungen für HausmeisterInnen: Wie groß
sind diese Wohnungen?

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