Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.301

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Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor.

Frage 6:

Inwiefern sind die 7 Wohnungen im Musterhauspark im Osten der Stadt Innsbruck
ein städtischer Leerstand?

Antwort:

Eigentümerin der Liegenschaft KG 81102, GP 665 EZ 83, auf welchem der
Musterhauspark besteht, ist die Stadt Innsbruck. Verwendungszweck der Gebäude ist teilweise "Wohnung" (Siehe Antwort zu Frage 11).

Frage 7:

Im städtischen Eigentum gibt es u. a.:





8 x 6-Zimmerwohnung
2 x 7-Zimmerwohnung
1 x 8-Zimmerwohnung
1 x 10-Zimmerwohnung

Wäre es möglich, hier die m² Angaben der einzelnen Wohnungen zu vervollständigen? Welche Überlegungen gibt es für diese Wohnungen?
Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor. Dem Referat Wohnungsvergabe/Amt für
Wohnungsservice liegen keine zur Vergabe frei gemeldeten Wohnungen über
mehr als 5-Zimmer vor.

Frage 8:

Wie viele städtische Wohnungen stehen als Reserve für etwaige Wohnungsnotfälle
(z. B.: Brand) ganzjährig zur Verfügung?

Antwort:

Die Brandersatzwohnungen der Stadt Innsbruck werden von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) verwaltet und somit liegen die Zahlen der
IIG vor. Es sind keine weiteren ganzjährigen Reserven für Wohnungsnotfälle
bekannt.

Frage 9:

Stehen Wohnungen aus dem städtischen Leerstand für soziale Einrichtungen zur
Verfügung? Wenn ja wie viele?

Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen genannt werden.

Frage 10:

Gibt es sogenannte Not-Wohnungen, die aus diesem Kontingent bedient werden?

Antwort:

Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen genannt werden.

Frage 11:

Wäre es möglich, zur kurzfristigen Unterbringung diese Wohnungen anderweitig zu
nutzen?

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