Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.301
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Antwort:
Diese Informationen liegen nicht vor.
Frage 6:
Inwiefern sind die 7 Wohnungen im Musterhauspark im Osten der Stadt Innsbruck
ein städtischer Leerstand?
Antwort:
Eigentümerin der Liegenschaft KG 81102, GP 665 EZ 83, auf welchem der
Musterhauspark besteht, ist die Stadt Innsbruck. Verwendungszweck der Gebäude ist teilweise "Wohnung" (Siehe Antwort zu Frage 11).
Frage 7:
Im städtischen Eigentum gibt es u. a.:
•
•
•
•
8 x 6-Zimmerwohnung
2 x 7-Zimmerwohnung
1 x 8-Zimmerwohnung
1 x 10-Zimmerwohnung
Wäre es möglich, hier die m² Angaben der einzelnen Wohnungen zu vervollständigen? Welche Überlegungen gibt es für diese Wohnungen?
Antwort:
Diese Informationen liegen nicht vor. Dem Referat Wohnungsvergabe/Amt für
Wohnungsservice liegen keine zur Vergabe frei gemeldeten Wohnungen über
mehr als 5-Zimmer vor.
Frage 8:
Wie viele städtische Wohnungen stehen als Reserve für etwaige Wohnungsnotfälle
(z. B.: Brand) ganzjährig zur Verfügung?
Antwort:
Die Brandersatzwohnungen der Stadt Innsbruck werden von der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) verwaltet und somit liegen die Zahlen der
IIG vor. Es sind keine weiteren ganzjährigen Reserven für Wohnungsnotfälle
bekannt.
Frage 9:
Stehen Wohnungen aus dem städtischen Leerstand für soziale Einrichtungen zur
Verfügung? Wenn ja wie viele?
Antwort:
Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen genannt werden.
Frage 10:
Gibt es sogenannte Not-Wohnungen, die aus diesem Kontingent bedient werden?
Antwort:
Diese Informationen liegen nicht vor (siehe Antwort zu Frage 1) und können
nur von den betreffenden Hausverwaltungen genannt werden.
Frage 11:
Wäre es möglich, zur kurzfristigen Unterbringung diese Wohnungen anderweitig zu
nutzen?
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