Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.302
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Antwort:
Soweit die Einheiten den Verwendungszweck "Wohnen" aufweisen, ist dort
"Wohnen" zulässig. Eine anderweitige Nutzung zu einem anderen Verwendungszweck wäre unzulässig und bräuchte dafür eine Verwendungszweckänderung.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)
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8h
55 min