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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.70

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- 186 -

GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 05.03.2015:
30.

MagIbk/8699/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, Hötting-West,
Bereich östlich des Sportplatzes
zwischen Viktor-Franz-HessStraße, Franz-Baumann-Weg und
Lohbach (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/w und
Nr. 23/w1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.03.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B10, Hötting-West, Bereich östlich
des Sportplatzes zwischen Viktor-FranzHess-Straße, Franz-Baumann-Weg und
Lohbach (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/w und Nr. 23/w1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 19.03.2015

31.

III 12437/2014
Bebauungsplan Nr. AM - B20, Amras, Bereich Amraser Straße 115
bis 117 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM - B15 und Nr.
AM - B15/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Sie richtet sich gegen die geplante
Verschmälerung der Stichstraße (Wendehammer). Die Veränderung dieser Straße
auf 5 m Breite ist auf Grund der angeschlossenen Wohneinheiten vertretbar.
Die geplante Straßenbreite entspricht somit
einer geordneten Erschließung des Gebietes. In diesem Sinn wird der Beschluss des
oben genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der geforderte Vertrag zur Absicherung des
Projektes ist abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.03.2015:
Der Bebauungsplan Nr. AM - B20, Amras,
Bereich Amraser Straße 115 bis 117 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. AM B15 und Nr. AM - B15/1), gemäß § 56 Abs.
1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.