Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf

- S.312

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Frage 2:

Welche konkreten Lifteinbaumaßnahmen konnten in den Jahren 2021, 2022 und
2023 (bis zum jetzigen Stand) gefördert werden und wie viel an Fördergeldern
wurde für die jeweiligen Projekte ausgeschüttet?

Antwort:

Abgerechnete Lifteinbauprojekte 2021, 2022 und 2023 (bis zum jetzigen
Stand)

Die Umsetzung der eingereichten und genehmigten Lifteinbauprojekte 2022
bis 2025 sind nach Rücksprache mit den Bauträgern der beigeschlossenen
Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen.
Frage 3:

Welche Voraussetzungen haben (gemeinnützige) Bauträger bzw. Wohnungseigentumsgemeinschaften zu erfüllen, um eine Förderung für einen nachträglichen Lifteinbau in Anspruch nehmen zu können?

Antwort:

Der beigeschlossenen Richtlinie (Anlage 2) sind die entsprechenden Voraussetzungen zu entnehmen.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)

Seite 2 von 2

2h

45 min