Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.353
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(zu Punkt 53.9)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 31.10.2023
Emile-Béthouart-Steg, Rechtsgrundlage für das Erlauben des Befahrens mit Fahrrädern;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/93/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 12.10.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 12.10.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Der Bürgermeister teilte in der Anfragebeantwortung zu Zahl Maglbk/41563/GfGR-AF/90/2022
vom 09.11.2022 mit:
Frage 10: Entspricht der Emile-Béthouart-Steg den gesetzlichen Vorgaben für einen Gehund Radweg, und wenn nein, welche Schritte setzen Sie als ressortzuständiger
Bürgermeister für Straßenverkehr und Straßenrecht?
Antwort: Beim Emile-Béthouart-Steg handelt es sich um keinen Geh- und Radweg.
Frage 11: Wenn es sich beim Emile-Béthouart-Steg um keinen Geh- und Radweg handelt,
um was handelt es sich dann? (Es wird angemerkt, dass seinerzeit der lnnsteg
- heute Emile-Béthouart-Steg - historisch belegt, als Fußweg konzipiert war.)
Antwort: Am Emile-Béthouart-Steg ist ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge verordnet.
Somit hat Bürgermeister Georg Willi die Frage 11 unzufriedenstellend beantwortet. Aus diesem Grund stellt das Gerechte Innsbruck an den Bürgermeister die Frage nochmal, zumal die
Beantwortung verkehrsrechtlich wesentlich ist:
Frage 1:
Wenn es sich beim Emile-Béthouart-Steg um keinen Geh- und Radweg handelt,
um was handelt es sich dann? (Es wird angemerkt, dass seinerzeit der lnnsteg heute Emile-Béthouart-Steg - historisch belegt, als Fußweg konzipiert war.)