Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-11-09-GR-Protokoll.pdf
- S.358
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Bei der IVB ist in der freiwilligen Überzahlung die Höherreihung aufgrund von
IVB-Präambel abgebildet und im Zulagenschnitt die durchschnittlichen Zulagen laut Betriebsvereinbarung.
Frage 6:
Welche Ausbildungen haben die MitarbeiterInnen der beiden Gesellschaften?
Antwort:
Um sich als BusfahrerIn bei der Innbus GmbH bewerben zu können, bedarf
es eines Mindestalters von 21 Jahren und mindestens 3 Jahre den Besitz der
Führerscheinklasse B inklusive entsprechender Fahrpraxis. Für BewerberInnen mit nicht deutscher Muttersprache ist ein Sprachlevel B1 im Sinne des
gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (kurz: GER) nötig; Zudem
braucht es eine positive verkehrspsychologische Untersuchung und in Folge
den Erwerb der Führerscheinklasse D.
Die Ausbildung zur/zum BusfahrerIn wird im Rahmen des Onboarding neu
seit Oktober 2010 innerhalb von 8 Wochen (= Erwerb Führerscheinklasse D
und innerbetriebliche Ausbildung/Einschulung) in Kooperation zwischen
dem Team "Schulung" und einer externen Fahrschule organisiert. Nach erfolgreicher Ablegung der Führerschein- und D95-Prüfung wird die/der BusfahrerIn betrieblich im Linienbetrieb eingesetzt.
Entwicklungsmöglichkeit:
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